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28. Juni 2011

90 Jahre AK Freiheitliche und AK: Keine Liebesheirat, aber eine Vernunftehe

ÖGB und AK zu einem Vertretungskörper der Arbeitnehmer zusammenlegen

Zuerst alles Gute, liebe AK zum Geburtstag. Schön, dass es Dich gibt.

Auch in den nächsten 90 Jahren wird zwischen den Freiheitlichen Arbeitnehmern (FA) und der AK keine Liebesehe, sondern eine Vernunftehe bestehen. Jeder Freiheitliche hat beim Begriff Zwangsmitgliedschaft ein ungutes Gefühl. Zwänge scheuen echte Freiheitliche wie der Teufel das Weihwasser. Aber solange der Kammerstaat Österreich fröhliche Einstände feiert, müssen sich auch die Freiheitlichen Arbeitnehmer nach der Verfassungsdecke strecken. Wenn die Wirtschaftkammer, die Ärztekammer, die Hochschülerschaft, die Architektenkammer ihre Mitglieder vertritt ist natürlich auch die AK als Vertretung der Arbeitnehmer ein unverzichtbarer Bestand der Gesellschaft. „Um den Zwang zu entgehen, haben wir uns auf das Wort Pflichtmitgliedschaft verstanden“ erkennt FA Obmann KR Sepp Pirker die österreichische Realverfassung an.

Kostenloser Rechtschutz, Konsumentenschutz, bildungspolitische Akzente, Mitwirkung bei der Gesetzgebung, Rechtsberatung und Stellung von Laienrichtern für die Arbeits- und Sozialgerichte unterstreichen die Wichtigkeit der AK. Trotz oder gerade deswegen muss sich die 90 jährige AK einem Facelifting unterziehen. Mangelnde Wahlbeteilung bei der AK- Wahl und der oftmalige Spruch bei Betriebsbesuchen „ Für was brauch ich die AK ?“ sind Zeichen, die wir nicht übersehen dürfen.

Die „AK  das unbekannte Wesen“ muss der Vergangenheit angehören. Gerade die kommende Geburtstagsfeier muss auch der Standortbestimmung dienen. Die Frage „Warum legen wir AK und ÖGB nicht zusammen?“ drängt sich gerade auf und muss erlaubt sein und gestellt werden. „Dies ist natürlich für gestandene Gewerkschafter ein Frevel erster Ordnung“, ist sich FA - Fraktionsobmann KR Mag. Harald Korschelt bewusst. „Aber wer immer nur eingefahrene Gleise benutzt, fährt letztlich nur im Kreis.“

Als ersten Schritt könnte sich Korschelt vorstellen, dass ÖGB Mitglieder nur den halben AK Beitrag bezahlen müssen. Dies würde zu einer Entlastung der Arbeitnehmer führen, ohne die Bedeutung von AK und ÖGB zu schwächen. Also, liebe AK, spannende, kommende 90 Jahre erwarten dich.

Pressereferat der FA - Mobil: 0664 54 15 378


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