Anlässlich der Meldung, Verkehrslandesrat Kurzmann habe die Polizei angewiesen, in 30er und 50er-Zonen bereits bei sehr geringer Geschwindigkeitsüberschreitung zu strafen, dementiert der FPÖ-Politiker heute: „Es handelt sich um eine Falschmeldung!“
Ein gegenwärtiger Erlass der Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, hält die steirischen Polizeidienststellen dazu an, besonders sensible Bereiche und Stellen im Straßenverkehr ausfindig zu machen. Denn: Anstelle einer generellen Null-Toleranz, wie gestern fälschlicherweise von einem Gratismedium verlautbart, geht es dem Verkehrslandesrat um etwas anderes: „Es geht im Licht der Verkehrssicherheit darum, besonders gefährliche Punkte – etwa vor Schulen und Kindergärten – zu definieren, an denen dann wirklich Kontrollen durchgeführt werden. Jeder wird verstehen, dass er sich vor Schulen an die Geschwindigkeitslimits zu halten hat, die dort verordnet sind!“
Der Verkehrslandesrat informiert: „Derzeit werden jene Standorte erhoben, wo aufgrund der besonderen Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern ab 56 km/h angezeigt werden soll. Diese Erhebung soll bis Ende Juli abgeschlossen sein und die Öffentlichkeit dann über die sensiblen Bereiche informiert werden. Erst dann wird dieser Erlass auch in der Praxis umgesetzt werden“
Kurzmann abschließend: „Es ist weder mein persönliches Ziel, noch Ziel des Landes Steiermark, durch eine Abzocke der Autofahrer und höhere Strafen den Geldbeutel klingeln zu lassen. Ich habe die Polizei nicht angewiesen, schneller und bei geringeren Übertretungen zu strafen, es geht lediglich darum, dass an wirklich gefährlichen Stellen, wo Kinder verkehren, nicht gerast werden darf!“ Dies sei eine wichtige Maßnahme vor allem unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit, so der freiheitliche Landesrat abschließend.
17. Juni 2013
ACHTUNG – FALSCHMELDUNG
LR Kurzmann: „Kontrolle nur an besonders sensiblen Stellen!“