Derzeit existiert in Österreich keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines 13. und 14. Monatsgehaltes. Theoretisch kann bereits ausgezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld sogar zurückgefordert werden.
Gemäß einer Auskunft der Wirtschaftskammer Steiermark müssen Sonderzahlungen im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall und kann zudem weder ein Kollektivvertrag noch eine Betriebsvereinbarung herangezogen werden, besteht für den Arbeitnehmer kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Die Freiheitlichen Arbeitnehmer fordern aus diesem Grunde die Bundesregierung auf, gesetzliche Schritte einzuleiten, um das Weihnachts- und Urlaubsgeld gesetzlich zu verankern.