Für die beiden freiheitlichen AK-Vorstandsmitglieder Harald Korschelt und Philipp Könighofer ist die Vorgehensweise rund um das Kopftuchverbot im Berufsförderungsinstitut (bfi) Steiermark nicht nachvollziehbar. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Berufsförderungsinstitut eine Bildungseinrichtung der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes ist, darf die aktuelle Auseinandersetzung politisch nicht unkommentiert bleiben. „Aus unserer Sicht ist die Weisung des bfi-Geschäftsführers hinsichtlich des Kopftuchverbots einzuhalten. Es ist nicht hinzunehmen, dass entsprechende Vorgaben einfach nicht sanktioniert werden! Solange keine eindeutig der Weisung entgegenstehende Rechtsprechung vorliegt, muss die vorgegebene Regelung umgesetzt werden“, so der Fraktionsobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) Harald Korschelt.
Die FA-Steiermark betrachtet das Tragen eines Kopftuchs als klares politisch-religiöses Signal, welches in öffentlichen Einrichtungen schlichtweg nichts verloren hat. „Wir leben in einer christlich geprägten sowie aufgeklärten Gesellschaft und dürfen unsere Werthaltungen nicht am Altar falschverstandener Toleranz opfern“, erklärt Korschelt.
Kopftuchverbot künftig auch in Arbeiterkammer und Volkshochschule etablieren!
Die Freiheitlichen Arbeitnehmer verteidigen nicht nur die Weisung des bfi-Geschäftsführers, sondern gehen sogar noch einen Schritt weiter. Im Rahmen der nächsten Vollversammlung wird die freiheitliche Fraktion einen Antrag zur Umsetzung eines generellen Kopftuchverbots für Mitarbeiter der Arbeiterkammer sowie der Volkshochschule einbringen. „Der voranschreitenden Islamisierung muss auf allen Ebenen entgegengewirkt werden. Ein Kopftuchverbot in der Arbeiterkammer und ihr angeschlossenen Organisationen wäre in diesem Zusammenhang ein wichtiges Zeichen. Die von uns angestrebte Regelung soll sowohl für die derzeitigen Mitarbeiter verpflichtend gelten als auch bei Neueinstellungen entsprechend Berücksichtigung finden“, so Könighofer abschließend.