Skip to main content
13. Juli 2010

FP-Kunasek: Mögliche Steuergeldverschwendung durch Ablehnung von FPÖ Anträgen

Der Verwaltungsgerichtshof hat am 02. Juli 2010 die UVP – Pflicht für den 110-KV-Leitungsbau zwischen Graz und Werndorf ausgesprochen. Diese Entscheidung zog einen sofortigen Baustopp nach sich.

 

„Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt was die FPÖ schon seit längerer Zeit fordert!", meint der steirische Landesparteisekretär NAbg. Mario Kunasek. Um eine Verschwendung von Steuergeldern zu vermeiden brachte die FPÖ bereits im Mai einen Entschließungsantrag ein und forderte den sofortigen Baustopp. Der Antrag wurde mit Stimmenmehrheit der beiden Regierungsfraktionen am 19. Mai 2010 abgelehnt. Ein wortgleicher Entschließungsantrag wurde in der Sitzung des Verkehrsausschusse am 01. Juni 2010 vertagt. In beiden Anträgen wurde auf Mängel im eisenbahnrechtlichen Genehmigungsbescheid hingewiesen. Diese von, der FPÖ aufgezeigten Mängel, wurden von Rot und Schwarz ignoriert.

 

Es wurde munter zu bauen begonnen, ohne die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs abzuwarten. Wären ÖVP und SPÖ dem Antrag der Freiheitlichen bereits am 19.Mai 2010 gefolgt, wären den Österreichern unnötige Kosten erspart geblieben. Um die exakten Kosten zu ermitteln, wurde von NAbg. Mario Kunasek eine parlamentarische Anfrage an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie gestellt.

 

„Wer ersetzt der Republik und somit den Steuerzahlern die Kosten für den Bau ohne rechtsgültigen eisenbahnrechtlichen Genehmigungsbescheid, Frau Bundesminister?", fragt sich NAbg Kunasek.

 


© 2025 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.