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05. Jänner 2010

FP-Kurzmann: Notwehr ist legal !

Den Gebrauch einer Schußwaffe durch einen Wiener Trafikanten, der schon zum zweiten Mal Opfer eines Überfalles wurde, bezeichnet der Menschenrechtssprecher der FPÖ, Abg.z.NR. Gerhard Kurzmann, als legitimen Akt der Notwehr.

Bevor jetzt wieder irgendwelche dubiosen Sympathisanten von Kriminellen "Krokodilstränen" wegen des Ablebens des erschossenen Räubers vergießen und neuerlich die dümmliche Diskussion über ein generelles Verbot von Schußwaffen in der Öffentlichkeit aufflamme, müsse die Politik klar stellen, dass der überfallene Trafikant Zivilcourage bewiesen habe, die in unserer Zeit des "Wegschauens" nicht selbstverständlich sei, so der freiheitliche Politiker.

Es gäbe weniger Gewaltverbrechen - so Kurzmann weiter - wenn Kriminelle damit rechnen müßten, dass sich die Opfer wehrten. So gesehen habe der Wiener Trafikant einen wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit geleistet, den die ausgedünnte Exekutive trotz vorbildlichen Einsatzwillens offensichtlich nicht mehr umfassend sicher stellen könne, stellt Kurzmann abschließend fest.

 


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