Die UN-Kinderrechte sind bereits in der nieder- und oberösterreichischen Verfassung verankert – warum nicht in der Steiermark? Besonders wichtig ist für die Kinder das Recht auf beide Elternteile: "Das ist ein Menschenrecht, darüber darf es keine Diskussionen geben. Es besteht Handlungsbedarf!", so Mayer.
„Väter und Mütter sind gerade wegen ihrer Unterschiedlichkeit gleich bedeutsam für die Entwicklung der Kinder. Die UN-Kinderrechtskonvention ist umzusetzen, die gemeinsame Obsorge sichert den Kindern die Bindung sowohl an die mütterliche als auch an die väterliche Herkunftsfamilie. Kinder dürfen von keinem Elternteil wie ein Alleineigentum betrachtet werden“, so Mayer.
Auch getrennt lebende Väter haben ein Recht auf Auskunft und Information über ihre Kinder bei Schulen, Kindergärten, Ärzten und Behörden. Väteranliegen haben in der Jugendwohlfahrt die gleiche Berücksichtigung zu finden wie Mütter.
„Halbe-halbe“ in der Kinderbetreuung muss auch nach der Trennung gelten, nur so ist eine Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt langfristig zu erzielen. Trennungen und Scheidungen dürfen zu keinem Abbruch des regelmäßigen Kontaktes zu einem Elternteil oder zu den Großeltern führen.
"Kinder haben einen Anspruch auf Vater und Mutter - dies wird ihnen aufgrund der derzeitigen Rechtslage leider häufig verwehrt. Mit einer starken FPÖ in der Regierung wird man all diese Fragen im Arbeitsübereinkommen fixieren. Sind die Kinderrechte erst in der Landesverfassung verankert, muss der Jugendwohlfahrtsträger das bei all seinen Entscheidungen berücksichtigen“, schließt Landesgeschäftsführer und Jurist Georg Mayer.