Bandion-Ortners Initiative zur Verbesserung des Familienrechts muss raschere Verfahren vor Gericht und Entlastung der Familienrichter mit sich bringen
Die steirische FPÖ-Nationalratsabgeordnete Dr.
Susanne Winter begrüßt die von Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner geplanten Änderungen im Familienrecht. Zur Zeit
erweisen sich viele Pflegschaftsverfahren als äußert langwierig und
dem Wohl des Kindes abträglich. Eine Dauer des
Besuchsrechtsverfahrens von zumindest neun Monaten sei leider
Normalität, auch wenn der Instanzenzug nicht komplett ausgeschöpft
werde. Zahlreiche Eingaben der Eltern und die gesetzlich eingeräumte
Äußerungsmöglichkeit des jeweils anderen Elternteils sowie
umfangreiche Zeugenvernehmungen vor Gericht erhöhen den Umfang des
Verfahrens massiv. Dadurch sind viele Familienrichter an den
heimischen Bezirksgerichten einem starken Druck ausgesetzt. Unter
Bedachtnahme des Kindeswohls und des getrennt lebenden Elternteils
sollen sie einerseits rasche Entscheidungen fällen, andererseits die
Qualität der Judikatur trotz der vielen Gerichtsverfahren nicht
schmälern.
"Ich begrüße die Initiative der Justizministerin, da sie wesentliche
Kritikpunkte der FPÖ am derzeitigen Stand im Familienrecht erkannt
hat und nun Verbesserungen für Kinder und Elternteile in dieser
schwierigen Materie in Erwägung zieht", meint Susanne Winter,
zugleich Mitglied im parlamentarischen Justizausschuss.
Sie erhofft sich durch die geplante Familienrechtsreform der
Ministerin eine raschere Abhandlung der Obsorge- und
Besuchsrechtsverfahren vor Gericht, jedoch ohne Reduzierung der
Qualität: "Es darf zu keinen standardisierten Verfahren kommen. Es
geht um persönliche Schicksale in Familien, die individuell zu
betrachten und zu entscheiden sind. Deshalb muss von politischer
Seite sichergestellt werden, dass jene Ressourcen zur Verfügung
stehen, damit die Rechtssprechung auch menschlich erfolgt."