"Grundsätzlich ist jede Form der direkten Demokratie, egal ob auf kommunaler, nationaler oder internationaler Ebene, sehr begrüßenswert. Mit der europäischen Bürgerinitiative wurde nunmehr zwar ein zartes Pflänzchen der Bürgerbeteiligung geschaffen, das derzeit jedoch im Gestrüpp der Bürokratie erstickt. Man muss noch das Brüsseler Unkraut jäten", verbildlicht die Nationalratsabgeordnete Susanne Winter die Kritik der Freiheitlichen an der europäischen Bürgerinitiative in der gestrigen Debatte im Plenum des Nationalrats.
Die europäische Bürgerinitiative mache momentan nur den Anschein, die Unionsbürger tatsächlich mitreden lassen zu wollen. "Mit dem Vertrag von Lissabon hat man die Rechte beschnitten, nun wird versucht die aufgebrachten Seelen wieder zu beruhigen. Besonders Jubelmeldungen von Seiten der Regierungsparteien sind fehl am Platz. Es handelt sich lediglich um einen kleinen Schritt in Richtung Mitsprache auf europäischer Ebene, dem nun weitere Maßnahmen folgen müssen", so Winter.
Für Unverständnis sorgt bei der freiheitlichen Politikerin vor allem der Umstand, dass zusätzliche bürokratische Hürden für die heimische Bevölkerung geschaffen wurden. Im Gegensatz zu anderen Mitgliedsstaaten - etwa Deutschland, Großbritannien oder Belgien - müssen sich Unterstützer in Österreich auch mit einer Identifikationsnummer registrieren lassen. "Diese Regelung diskriminiert jene Staatsbürger, die keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen wollen oder sich nicht leisten können und nimmt ihnen das zustehende Beteiligungsrecht an der europäischen Bürgerinitiative", kritisiert Winter. Aus ihrer Sicht ist das sogar EU-rechtswidrig und muss daher dringend im Sinne einer europaweit einheitlichen Regelung adaptiert werden.
Die Obfraustellvertreterin des parlamentarischen Petitionsausschusses sorgt sich auch um die Ernsthaftigkeit, mit welcher die Europäische Kommission den Bürgeranliegen entgegentreten wird. Schließlich behält die Kommission in jedem Fall das alleinige Initiativrecht. Selbst wenn eine Bürgerinitiative alle Kriterien erfüllt, ist die Kommission rechtlich nicht verpflichtet, das Bürgerbegehren tatsächlich in eine Gesetzesinitiative umzusetzen, kann dieses sogar politisch ablehnen. "Hierzulande ist es zum Regelfall geworden, dass Anliegen des Volkes nach der Pflichtbehandlung einfach in den Archivschränken des Parlaments verschwinden. Bei der notwendigen Anzahl von einer Million Stimmen aus sieben Ländern wäre es noch viel schlimmer, wenn die Unterschriften schubladisiert würden", so Winter.