In der gestrigen Marathonsitzung des Nationalrats brachte Wolfgang Zanger, FP-Mandatar und Rechnungshofsprecher, einen Entschließungsantrag zum Thema Prüfungskompetenzen des Rechnungshofs ein. Er will sichergestellt wissen, dass die ungenaue Bestimmung, die die Prüfkompetenz des Rechnungshofs regelt, klar formuliert wird.
Das Bundesverfassungsgesetz regelt die Kompetenzen des Rechnungshofes. Oder sollte es zumindest. Für Wolfgang Zanger, FP-Nationalratsabgeordneter und Rechnungshofsprecher, ist die Formulierung zu ungenau: „Es kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob dem Rechnungshof etwa bei der Übernahme von Haftungen durch den Staat eine Prüfkompetenz zukommt! Wenn der Staat also Haftungen für Privatrechtssubjekte übernimmt – darf der Rechnungshof prüfen oder doch nicht?"
Diese ungenaue Formulierung will Zanger überarbeitet sehen: „Daher fordern wir die Regierungsparteien auf, dass die Prüfkompetenzerweiterung zur Prüfung von Unternehmen, die von Staat Unterstützung in Form finanzieller Zuschüsse oder Haftungsübernahmen erhalten, sichergestellt wird!"
Zanger weiß: Die Regierungsparteien können sich den Rechnungshof als Vorbild nehmen. Denn: „Der Rechnungshof spart auch bei sich selbst. Elf Planstellen, die der Rechnungshof noch bekommen hätte, wurden auf Einsparungsgründen nicht besetzt! Das sollte für andere staatliche Einrichtungen ein gutes Beispiel sein, denn wenn man hier beginnen würde, könnten man wirklich ein Sparpaket anstelle eines Belastungspaketes machen!"
In Bezug auf seinen Entschließungsantrag, über den in der morgigen Plenarsitzung abgestimmt wird, weiß Zanger: „Natürlich werden die Regierungsparteien, die sich bei Vorschlägen der Opposition resistent wie selten zuvor zeigen, diesen wichtigen Antrag ablehnen!" Es wäre für den freiheitlichen Rechnungshofsprecher an der Zeit, dass sich die „chronisch beratungsresistenten Politiker von SPÖ und ÖVP", so Zanger, endlich dazu durchringen, die Wichtigkeit von Oppositionsantrag zu erkennen.