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02. Juli 2019

FPÖ-Amesbauer: „Arbeitsrechtliche Absicherung für freiwillige Helfer wird umgesetzt!“

Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, wenn das Ausmaß und die Lage der Dienstfreistellung mit dem Dienstgeber vereinbart wird. Rechtliche Absicherung betrifft rund 360.000 Personen, welche sich freiwillig für Katastrophenhilfs- und Rettungsdienste engagieren.

Konkret sieht das neue Gesetz vor, dass Mitglieder einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes, einer freiwilligen Feuerwehr  oder als Mitglied eines Bergrettungsdienstes bei einem Großschadensereignis Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts haben, wenn das Ausmaß und die Dauer der Dienstfreistellung mit dem Dienstgeber vereinbart wird. Dieser soll aus dem Katastrophenfonds für die gewährte Freistellung und Entgeltfortzahlung eine Prämie in der Höhe von 200 Euro pro im Einsatz befindlichem Dienstnehmer und Tag erhalten. „In Österreich ist freiwilliges Engagement unverzichtbar, sollte aber nicht als selbstverständlich betrachtet werden. Es ist daher höchste Zeit, dass die Einsatzbereitschaft unserer ehrenamtlichen Helfer auf ein rechtlich adäquates Niveau gebracht wird. Unsere Zivilgesellschaft ist auf diese stetige Einsatzbereitschaft angewiesen, daher ist die arbeitsrechtliche Absicherung eine unausweichliche Notwendigkeit. Diese selbstlosen Einsätze für unsere Gesellschaft sollen daher in Zukunft ohne Angst um den Arbeitsplatz- oder Einkommensverlust absolviert werden können. Die neue Regelung stellt sicher, dass freiwillige Helfer nicht gezwungen sind, für ihre Einsätze den Erholungsurlaub oder Zeitausgleich konsumieren zu müssen, während gleichzeitig die Arbeitgeber keine Einbußen erleiden, wenn sie Arbeitnehmer für Einsätze im Interesse der Gesellschaft freistellen“, zeigt sich der steirische FPÖ Nationalratsabgeordnete Hannes Amesbauer sichtlich erfreut über die Einigung.


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