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30. November 2015

FPÖ-Amesbauer: Charta des „Zusammenlebens“ abschaffen!

Freiheitliche fordern angesichts des Asylchaos die Implementierung eines neuen Integrationsleitbildes für die Steiermark!

Aufgrund des derzeitigen Asylchaos und der Verteilung von Massen an Antragstellern quer über die Steiermark ist das blumige Bild einer Steiermark der Vielfalt mehr als obsolet. „Es bedarf strenger Regelungen, um der grassierenden Integrationsunwilligkeit endlich Herr zu werden“, so FPÖ-Sozialsprecher LAbg. Hannes Amesbauer einleitend. Darüber hinaus ist die im Rahmen der Charta stattfindende Bevorzugung angeblich Ungleicher mittels einer Vielzahl an „Projekten“ ein Schlag ins Gesicht eines jeden Steuerzahlers. „Man entblödet sich nicht, dem österreichischen Rechtsstaat eine widersprüchliche Handhabung des verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes zu unterstellen“, so Amesbauer weiter.

Eine Bevorzugung gesellschaftlicher Minderheiten zu Ungunsten der heimischen Bevölkerung und gegen den Mehrheitswillen mittels scheinbar willkürlich festgeschriebener Positionen und Wertehaltungen trägt jedenfalls keinen Millimeter zur Bewältigung der Integrationsunwilligkeit bei. „Da alle öffentlichen Einrichtungen und Institutionen verfassungsmäßig zur Gleichbehandlung aller Menschen verpflichtet sind, bedarf es keiner Charta, die dies zusätzlich festhält und dabei latent einer unkontrollierten Massenzuwanderung das Wort redet. Integration ist eine Bringschuld der Zugewanderten und kann nicht der autochthonen Bevölkerung mit Rufen nach Anpassung und falsch verstandener Toleranz aufgezwungen werden“, erklärt Amesbauer.

Bereits Altlandeshauptmann Franz Voves sah massiven Handlungsbedarf aufgrund einer massiv im Steigen begriffenen Integrationsunwilligkeit. Um den drängenden Herausforderungen gerecht zu werden, muss die Charta des Zusammenlebens durch ein konkretes und neues steirisches Integrationsleitbild ersetzt werden. „Hierzu sind das Erlernen der deutschen Sprache, das Bekenntnis zur europäischen Kultur und Geschichte im Sinne einer aufgeklärten christlich-abendländischen Werteordnung, die verfassungskonforme Durchsetzbarkeit von Konsequenzen bei Integrationsunwilligkeit und die steirische Brauchtumspflege als Eckpunkte festzuhalten. Natürlich kann der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft erst am Schluss einer gelungenen Integration und dem Bekenntnis zur Heimat Österreich zur Debatte stehen“, so Amesbauer abschließend.


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