Die Debatte über das „Binnen-I“ und andere Formen der Gender-Schreibweise beschäftigt nun auch den Landtag Steiermark. Seit 2003 verpflichtet sich der Landtag, sämtliche Gesetze zu gendern und auch im Bereich der Landesverwaltung finden sich teilweise skurrile Satzkonstruktionen, die den Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache widersprechen. Die Freiheitlichen fordern nun mittels eines Antrages im Landtag „die Rückkehr zur sprachlichen Normalität“. FPÖ-Klubchef Hannes Amesbauer: „'Das Binnen-I' und andere Gender-Kunstgriffe sind gemäß dem amtlichen Regelwerk der deutschen Sprache schlichtweg falsch. Sprache dient in erster Linie der problemlosen Verständigung und nicht als Kampffeld feministischer Anliegen. Wir fordern, dass dem 'Binnen-I' und anderen Gender-Schreibformen in öffentlichen Texten der Landesverwaltung ein Riegel vorgeschoben wird“, so der Freiheitliche. Amesbauer weiter: „Die Diskussion über die Gleichstellung von Frauen ist auf politischer Ebene und nicht auf dem sprachwissenschaftlichen Teilgebiet der Grammatik zu führen. Keine Frau erhält durch die Verwendung des „Binnen-Is“ oder des „Gender-Gaps“ mehr Gehalt für ihre Arbeit, einzig und allein schriftliche Texte werden dadurch zur Unlesbarkeit verunstaltet, wie zahlreiche Beispiele belegen“, so Amesbauer.
Im Bereich der Landesgesetzgebung hat die konsequente männliche und weibliche Schreibweise von bislang ausschließlich grammatikalisch maskulinen Bezeichnungen selbst bei einfachen Sätzen zu deutlichen Textverlängerungen geführt, wie folgendes Beispiel offenbart:
"Normale" Schreibweise:
"Die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann, einem oder zwei Landeshauptmann-Stellvertretern sowie weiteren Mitgliedern (Landesräten)."
"Gegenderte" Schreibweise:
"Die Landesregierung besteht aus der Landeshauptfrau/dem Landeshauptmann, einer/einem oder zwei Landeshauptfrau-Stellvertreterinnen/Landeshauptfrau-Stellvertretern/Landeshauptmann-Stellvertreterinnen/Landeshauptmann-Stellvertretern sowie weiteren Mitgliedern (Landesrätinnen/Landesräten)."
Durch die beharrliche Nennung des männlichen und weiblichen Geschlechtes wurde aus dem Wort Landeshauptmann-Stellvertreter(n) ein Wortungetüm aus nicht weniger als 135 Buchstaben, das sich über eineinhalb Zeilen ausbreitet und die Lesbarkeit des Gesetzestextes nahezu unmöglich macht. „Welcher Frau mit dieser Schreibweise wirklich geholfen werden soll, müssen die Gender-Agents von SPÖ und ÖVP erst einmal schlüssig erklären. Zudem ignoriert diese Form der Sprachauslegung die Tatsache, dass es innerhalb der deutschen Sprache einen Unterschied zwischen biologischem (Sexus) und grammatikalischem Geschlecht (Genus) gibt und letzteres in seiner Form alle Personen umfasst“, so Amesbauer.
Der Freiheitliche verweist darauf, dass mit der völligen Ausblendung des grammatikalischen Geschlechts eine Einschränkung der Vielfalt der deutschen Sprache einhergeht, da zigtausende Aussagen nicht mehr fehlerlos dargelegt werden können. Der Satz "Mütter sind eben doch die besseren Autofahrer" lässt sich ohne die Verwendung des generischen Maskulinums nicht korrekt wiedergeben. "Gendert" man das Wort Autofahrer, würde das bedeuten, dass Mütter nur im Segment der weiblichen Autofahrer die besseren Autolenker sind. Der Beispielsatz soll allerdings zum Ausdruck bringen, dass Mütter unter allen Autofahrern (männlichen und weiblichen) die besseren Autolenker sind. Auch bestimmte Satzkonstruktionen mit Indefinitpronomen ("jemand", "niemand", "irgendwer" etc.) können durch die verpflichtende Gender-Schreibweise nicht mehr verwendet werden, da sie nun mal eingeschlechtlich (männlich) sind. Der geläufige Aussagesatz "Wir suchen dringend jemanden, der unsere Internetseite überarbeitet." macht deutlich, dass das eingeschlechtliche "jemand" als grammatisch korrektes Pendant ein "der" benötigt. Es steht völlig außer Zweifel, dass damit alle Menschen gemeint sind, obwohl das Indefinitpronomen das maskuline Relativpronomen "der" verlangt.
„Gender-Kunstgriffe können in diesen Fällen nicht angewandt werden oder verfälschen den Inhalt der Aussage, wie die angeführten Beispiele zeigen. Darüber hinaus entsprechen sie nicht immer dem Sprachgesetz der Kongruenz, das in der deutschen Sprache verpflichtend einzuhalten ist. Die Lösung ist daher einfach: ja zum grammatikalischen Geschlecht, das in seiner Ausprägung als Maskulinum, Femininum oder Neutrum ALLE Geschlechter umfasst. 'Binnen-I' und andere Phantasiewörter sind nicht nötig und gehören daher in öffentlichen Texten der Landesverwaltung abgeschafft“, fordert Amesbauer abschließend.
Anhang: FPÖ-Antrag „Rückkehr zur sprachlichen Normalität!“