Die Debatte über Sexualstraftäter, die mit Fußfesseln außerhalb des Gefängnisses ihre Strafe abbüßen dürfen, wird auch bald den Landtag Steiermark beschäftigen. Die Freiheitlichen bringen eine Initiative ein, die ein Verbot von Fußfesseln für Kinderschänder und Sexualstraftäter vorsieht. FPÖ-LAbg. Hannes Amesbauer: „Gerade bei Gewalt- und Sexualstrafdelikten haben Fußfesseln nichts verloren. Hier kann nur der geschlossene Vollzug zum Tragen kommen. Der Schutz des Opfers muss an erster Stelle stehen und nicht die Verhätschelung des Täters“, so Amesbauer, der die steirische Justizministerin auffordert, die Fußfesselregelung bei Sexualstrafdelikten auszusetzen.
Der Freiheitliche verweißt vor allem darauf, dass Sexualstraftäter mit Fußfesseln nicht lückenlos überwacht werden. So ist es nicht nachprüfbar, wo sie während der Arbeit sind. Zudem werden Freizeit, Wegzeiten und Zeiten für diverse Erledigungen des Verurteilten nicht überprüft. „Dadurch kann es jederzeit zu einer weiteren Tat kommen. Gerade bei Sexualstraftätern ist die Zahl von Wiederholungstätern besonders hoch. Unter dem Deckmantel der Menschlichkeit werden den Tätern viel zu viele Rechte eingeräumt – hier muss jedoch der Schutz des Opfers Vorrang haben“, fordert Amesbauer.
Durch die Fußfesselregelung kann es auch zu äußert unangenehmen Begegnungen zwischen Opfern und Peinigern kommen, wie der Fall einer Obersteirerin unlängst zeigte. Der freiheitliche Jugendsprecher verweist auch darauf, dass Sexualstraftäter gerade bei Minderjährigen irreparable Schäden anrichten. „Wer sich an Kindern oder Jugendlichen vergreift, gehört hinter Schloss und Riegel und nicht auf die offene Straße“, stellt Amesbauer klar.