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31. März 2016

FPÖ-Amesbauer: „Keine Wohnbeihilfe für ungebetene Gäste!“

Freiheitliche beantragen grundlegende Reform der Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe des Landes Steiermark wird derzeit für geförderte und nicht geförderte Mietwohnungen gewährt. Ein Ansuchen um eine derartige Unterstützung können österreichische Staatsbürger, EU- respektive Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus und Aufenthaltsberechtigung sowie Mieter ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die sich seit mindestens drei Jahren in Österreich aufhalten und eine arbeitsmarktbehördliche Genehmigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz besitzen, stellen. „Im Fokus unseres politischen Handelns muss die heimische Bevölkerung stehen, deshalb ist es nicht weiter hinzunehmen, dass beispielsweise Asylanten die gleichen Unterstützungsleistungen wie Österreicher bekommen“, erklärt FPÖ-Sozialsprecher LAbg. Hannes Amesbauer.

Das Land Oberösterreich geht bei der Gewährung der Wohnbeihilfe einen gänzlich anderen Weg. Nicht-EWR-Bürger müssen mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und davon mindestens 36 Monate Einkünfte, die der Einkommenssteuer unterliegen, beziehen oder aufgrund dieser bezogenen Einkünfte Anspruch auf Leistungen aus der Sozialversicherung besitzen. „Durch eine Reform der Wohnbeihilfe könnte der Einwanderung in das steirische Sozialsystem effektiv Einhalt geboten werden. Es ist höchst an der Zeit, entsprechende Maßnahmen zu setzen, um eine drohende Kostenexplosion zu verhindern“, so Amesbauer.

Der freiheitliche Antrag fordert konkret eine Prüfung, ob die Nichtausbezahlung der Wohnbeihilfe an EWR-Bürger rechtlich zulässig wäre. Zudem sollen Drittstaatsangehörige nur unter gewissen Voraussetzungen, ähnlich wie im Land Oberösterreich, anspruchsberechtigt sein. „Wir brauchen im Bereich der sozialen Unterstützungsleistungen zweifelsohne eine politische Trendumkehr. Es kann nicht sein, dass der heimische Steuerzahler für Menschen aus aller Herren Länder aufkommen muss“, schließt Amesbauer.


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