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21. Oktober 2011

FPÖ-Amesbauer: Nur FPÖ für Bekenntnis zur steirischen Landeshymne!

Bekenntnis zur steirischen Landeshymne von SPÖ, ÖVP, GRÜNEN und KPÖ im Landtag abgelehnt! Nur FPÖ für Beibehaltung der traditionellen Landeshymne und gegen jegliche Textänderungen!

In der letzten Landtagssitzung stimmten SPÖ, ÖVP, GRÜNE und KPÖ gegen den FPÖ-Antrag, der ein klares „Bekenntnis zur steirischen Landeshymne“ zum Ziel hatte. FPÖ-LAbg. Hannes Amesbauer dazu: „Landeshauptmann Franz Voves erklärte zwar in salbungsvollen Worten, dass er derzeit nicht vorhabe, den Hymnentext zu ändern, einen entsprechenden FPÖ-Antrag unterstützte jedoch weder seine Partei noch ÖVP, GRÜNE und KPÖ. Warum SPÖ und ÖVP einem Bekenntnis zur steirischen Landeshymne ihre Zustimmung verweigern, bleibt das bestgehütetste Geheimnis der selbsternannten (Reform)Partnerschaft“ so Amesbauer.

„Nicht wir haben keine anderen Sorgen, sondern ihre Gender-Tanten im Parlamentsklub in Wien“ stellte Amesbauer im Zuge der Erörterung der Dringlichen Anfrage an Landeshauptmann Franz Voves im Landtag klar. „Für uns steht die Beibehaltung der steirischen Landeshymne außer Streit, für SPÖ, ÖVP, GRÜNE und KPÖ offensichtlich nicht, sonst hätten sie unserem Antrag zur Beibehaltung der Landeshymne zugestimmt“ so Amesbauer, der auf die identitätsstiftende Bedeutung der Textfassung Jakob Dirnböcks verweist.

Auch die geplante Änderung der österreichischen Bundeshymne stößt beim Freiheitlichen auf Kritik: „Eingriffe der Politik in das künstlerische Schaffen von Komponisten bzw. die stückweise Anpassung einzelner Passagen an den Zeitgeist im Sinne der politischen Machthaber erinnert an die Kunst-Zensur autoritärer Staaten. Das wäre genau so, als würde man die üppigen Figuren eines Peter Paul Rubens im Mager-Modell-Stil des heutigen Zeitgeists anpassen. Dies ist genauso unsinnig wie die Anpassung künstlerische Werke von Komponisten oder Dichtern. Historische Textkompositionen können nicht dem Zeitgeist angepasst werden, sondern müssen im Kontext der Zeit ihres Entstehens bewertet werden“ bringt es Amesbauer auf den Punkt.

Der RFJ-Chef brachte daher einen Antrag ein, dass eine Änderung der Bundeshymne einer Volksabstimmung unterzogen werden sollte. „Die Veränderung eines Staatssymbols der Republik Österreich sollte nicht nur durch einen Gesetzesbeschluss, sondern auch durch den breiten Mehrheitswillen der Bevölkerung legitimiert und nicht an dieser „vorbeigeschwindelt“ werden. Die Bundeshymne ist nicht das Privateigentum einzelner Abgeordneter im Parlament, sondern die Hymne aller Österreicher. Vor dem Hintergrund der breiten Ablehnung der österreichischen Bevölkerung zur Veränderung der bestehenden Hymne sowie im Sinne der Förderung der direkten Demokratie ist es daher notwendig, die Veränderung des Hymnentextes einer Volksabstimmung zu unterziehen“ so Amesbauer. Sein Antrag wurde von SPÖ, ÖVP, GRÜNEN und KPÖ abgelehnt.


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