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05. März 2015

FPÖ-Deutschmann: Gefährliches Halbwissen, dein Name ist Lambert Schönleitner!

FPÖ entkräftet unwahre Behauptungen des Grünen Landessprechers.

Denken. Schreiben. Versenden. Das war die bislang gültige Formel für das Verfassen von Presseaussendungen. „Dass man die Reihenfolge dieser Tätigkeiten nicht unbedingt einhalten muss, hat Lambert Schönleitner mit seiner gestrigen Wortspende zur Raumordnungsnovelle eindrucksvoll unter Beweis gestellt“, kommentiert der Vorsitzende des steirischen Raumordnungsbeirates, LAbg. Gerald Deutschmann, die aktuellen Aussagen des Grünen. Der Freiheitliche stellt klar, dass in der Petition der Stadt Graz der Errichtung von Einkaufszentren keineswegs „ein Riegel vorgeschoben“ werden soll, wie Schönleitner zu wissen glaubte. Der Abgeordnete verweist auch darauf, dass mit der derzeitigen Raumordnungsnovelle einigen Forderungen der Petition entsprochen werde. Deutschmann konkret: „So wird beispielsweise sichergestellt, dass es zu keiner nachträglichen Legitimation von illegalen Zubauten bei Einkaufszenten kommt. Darüber hinaus sieht der Entwurf keinerlei Möglichkeit zur Vergrößerung von Verkaufsflächen vor, im Gegenteil: in diesem Bereich werden einige Verschärfungen, die im Sinne des Petitionswerbers sind, umgesetzt“, informiert der Freiheitliche.

Keine Verkaufsflächenerweiterung in der Shopping-City-Seiersberg

Gemäß den Informationen des Landes sind in der Shopping-City-Seiersberg keine Verkaufsflächenerweiterungen geplant. „Es wurde lediglich die Bewilligung für die Errichtung eines Stiegenhauses erteilt. Schönleitners Seiersberg-Bashing geht damit völlig ins Leere“, so Deutschmann. Im Zusammenhang auf die in der Arena Fohnsdorf vom örtlichen Bürgermeister erteilte Baubewilligung hält der Freiheitliche fest, dass diese für nichtig erklärt wurde. Ein diesbezügliches Verfahren ist aktuell beim Landesverwaltungsgericht anhängig. „Von einer Duldung illegaler Zubauten in Einkaufszentren kann daher keine Rede sein. Landesrat Kurzmann und seine Abteilung halten sich an die bestehenden Gesetze“, so der Abgeordnete.Verbot der Verkaufsflächenverschiebung wäre verfassungswidrig

Die Forderung nach einem gesetzlichen Ausschluss von Verkaufsflächenverschiebungen bei Einkaufszentren ist aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen problematisch. „Dem steht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums und der Erwerbsfreiheit gegenüber. Eine Regelung im Sinne der Grünen wäre verfassungswidrig“, so Deutschmann, der auf entsprechende Gutachten von Universitätsprofessoren und des Verfassungsdienstes des Landes verweist.


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