Im Rahmen der heutigen Landtagssitzung wurde das Wohnbauförderungsgesetz geändert, um das bestehende Fördermodell bis ins Jahr 2021 fortzuschreiben. Die Freiheitlichen haben im November 2018 eine umfassende Antragsreihe unter dem Titel „Leistbares Wohnen für unsere Leut‘“ in den Steiermärkischen Landtag eingebracht. Die Forderungen erstreckten sich von einer grundsätzlichen Reform der Wohnbauförderung, insbesondere im Hinblick auf Subventionierung der Sanierung von bereits bestehendem Wohnraum, über die Schaffung von Vorbehaltsflächen für den förderbaren Wohnbau bis hin zu gezielten Förderungsmaßnahmen von Neubauten in zentralen Lagen. Darüber hinaus legte die FPÖ konkrete Vorschläge zur Senkung der Baukosten vor. Beispielsweise wäre eine Evaluierung der technischen Vorgaben, thermischen Auflagen und bestehender Regelungen im Bereich der Haftungsübernahmen dringend notwendig. Sämtliche freiheitliche Initiativen wurden von der rot-schwarzen Landesregierung ignoriert und fanden keinerlei Niederschlag bei der heutigen Beschlussfassung des Wohnbauförderungsgesetzes. Dies veranlasste die freiheitlichen Mandatare dazu, das rot-schwarze Vorhaben nicht mitzutragen: „Die FPÖ Steiermark bekennt sich seit jeher klar und unmissverständlich zum förderbaren Wohnbau in der Steiermark. Es gibt jedoch großes Verbesserungspotential, welches aufgrund der Reformunwilligkeit von Rot und Schwarz nicht ausgeschöpft wird. Wir haben im vergangenen Jahr konkrete Punkte aufgezeigt, die von dieser Landesregierung allesamt vom Tisch gewischt wurden. Da keinerlei sinnvolle Reformvorschläge der Opposition von den Regierungsparteien berücksichtigt werden, sahen wir uns gezwungen, das innovationslose und unbedachte Fortschreiben einer bestehenden Regelung nicht mitzutragen“, so FPÖ-Wohnbausprecher Landtagsabgeordneter Gerald Deutschmann abschließend.