Die von der ÖVP im Vorfeld voreilig medial umjubelte Baugesetznovelle, wurde nun in letzter Minute doch noch um ein paar entscheidende Eckpfeiler beschnitten. „Ziel des neuen Baugesetzes sollte vor allem die Weichenstellung hin zu einem leistbaren Wohnbau sein“, meint Gerald Deutschmann, Wohnbausprecher der FPÖ im Landtag.
„Wir tragen die Mehrzahl der Änderungen vollinhaltlich mit, viele davon sind auch auf freiheitliche Initiative hin aufgenommen worden. Es muss aber klargestellt werden, dass das Fallenlassen von Punkten wie einer Aufzugspflicht in Wohnhäusern erst ab dem vierten Stockwerk und Erleichterungen bei der Umsetzung von anpassbaren Wohneinheiten keinesfalls geeignete Maßnahmen darstellen, den Wohnbau kostengünstiger zu machen“, so der Abgeordnete.
Ziel müsse es sein, diese verbleibenden „Baustellen“ im Unterausschuss zu diskutieren und möglichst rasch einer zufriedenstellenden Lösung zuzuführen. „Die vorliegende Novellierung des Baugesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung. Umso mehr ist es zu bedauern, dass aufgrund von rot-schwarzen Interessenskonflikten keine wirklich gelungene Lösung erzielt werden konnte“, so Deutschmann.
Bauträgern die Möglichkeit einzuräumen, günstige Wohnbauprojekte umsetzen zu können, stellt eine Grundvoraussetzung dar, um die Preisvorteile auch an den Endverbraucher, sprich den Mieter oder Käufer einer Wohnung, weitergeben zu können. „Leider kann sich nicht jeder in unserer Gesellschaft ein Luxusappartement mit Topausstattung und zwei Parkplätzen leisten. Deshalb ist es wichtig, gesetzlich die Grundlage dafür zu schaffen, auch erschwingliche Wohnungen bauen zu können. Diese Hürden wurden mit der Baugesetznovelle leider nur teilweise ausgeräumt“, meint Deutschmann abschließend.