Die finanziellen Mittel für den geförderten Wohnbau sind im derzeitigen Budget sehr gering bemessen. Dies verwundert wenig, wurde doch die Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel im Jahr 2002 aufgehoben. Im Zuge der heutigen Festsetzung der Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrags beantragten die Freiheitlichen mittels Entschließungsantrag die Wiedereinführung der Zweckwidmung, um ausreichend Finanzmittel für den sozialen Wohnbau sicherzustellen. „Es ist nicht zu verantworten, dass die für den Wohnbau vorgesehenen Mittel zum Stopfen von Budgetlöchern zweckentfremdet werden. ÖVP und SPÖ haben heute erneut unter Beweis gestellt, an dieser verfehlten Praxis auch künftig nichts ändern zu wollen“, so FPÖ-Wohnbausprecher LAbg. Gerald Deutschmann.
Die österreichische Bevölkerung ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten kontinuierlich gewachsen. In der Steiermark ist von dieser Entwicklung vor allem der Steirische Zentralraum betroffen. Als Resultat wird es in Graz und Graz-Umgebung zusehends schwieriger, das Grundbedürfnis der Bevölkerung nach leistbarem Wohnen zu stillen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde der Wohnbauförderungsbeitrag geschaffen. Die in diesem Bereich lukrierten Mittel kommen jedoch aufgrund der fehlenden Zweckwidmung nur zu einem Bruchteil der Wohnraumschaffung zugute. „Die öffentliche Hand kassiert monatlich einen Zwangsbeitrag von Arbeitnehmern zur Förderung des Wohnbaus ein. Dass diese Einnahmen tatsächlich nicht ausschließlich zur Schaffung von leistbarem Wohnraum verwendet werden, fällt wohl unter die Kategorie ‚Etikettenschwindel‘“, so Deutschmann abschließend.