Es besteht die Befürchtung, dass die Steiermark im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz erneut benachteiligt wird. Derzeit werden die Ertragsanteile des Bundes nicht nach der tatsächlichen Bevölkerungsanzahl, sondern gemäß dem sogenannten „abgestuften Bevölkerungsschlüssel“ verteilt. Diese Tatsache führt dazu, dass ein Steirer durchschnittlich nur 840 Euro pro Jahr „wert“ ist, ein Wiener hingegen 1.204 Euro. „Die aktuelle Benachteiligung der Steiermark ist schlichtweg eine Frechheit und darf im neuen Finanzausgleichsgesetz keinesfalls fortgesetzt werden. Alles andere sollte von der steirischen Vertretung nicht akzeptiert werden!“, so FPÖ-Finanzsprecher Gerald Deutschmann.
Die gegenwärtigen Verteilungsregeln stammen aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg und zielten darauf ab, jenen Gemeinden mehr Mittel zukommen zu lassen, die von kriegerischen Handlungen betroffen waren. Die FPÖ forderte daher im Jänner 2016 eine Adaptierung des Finanzausgleichsgesetztes, um diesen überholten Mechanismus endlich zu reformieren. „Erst, wenn die Ungleichgewichtung zum Nachteil der steirischen Regionen beendet ist, kann man von einem Verhandlungserfolg sprechen. Schließlich ist es nur dann möglich, der Landflucht im notwendigen Ausmaß entgegenzuwirken“, erklärt Deutschmann. Zusätzlich schlagen die Freiheitlichen vor, einen guten Teil der Finanzmittel im Sinne des tatsächlichen (Mehr-)Bedarfs zuzuweisen.
„Leider haben es SPÖ und ÖVP bis zum heutigen Tag verabsäumt, eine Stellungnahme zu unserem Antrag abzugeben. Es liegt jedoch zweifelsohne im Interesse der Steiermark, wenn die Landesregierung bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich unsere Forderungen berücksichtigt“, so Deutschmann abschließend.