Im Rahmen der gestrigen Ausschusssitzung stand die Novellierung des steirischen Raumordnungsgesetzes auf dem Programm. „SPÖ und ÖVP wollten im Gemeindeausschuss ein völlig unausgegorenes Konzept beschließen, das unvorhersehbare Konsequenzen für die Steiermark nach sich gezogen hätte. Wir sind froh, dass das Stück nun im Unterausschuss weiterbehandelt wird“ zeigt sich FPÖ-Gemeindereferent LAbg. Peter Samt erfreut. FPÖ-Raumordnungssprecher Deutschmann ergänzt: „Zum heutigen Zeitpunkt beschert uns Regionext nur eine weitere Verwaltungsebene, die aller Voraussicht nach streng nach dem rot-schwarzen Reformpartnerschaftssystem besetzt wird. Maßnahmen um die anstehenden Herausforderungen auf kommunaler, regionaler und Landesebene effizienter zu lösen, fehlen im rot-schwarzen Entwurf zur Gänze“ stellt Deutschmann klar.
Für FPÖ-Gemeindereferent LAbg. Peter Samt sind die von SPÖ und ÖVP angedachten Maßnahmen hinsichtlich der Novellierung des Raumordnungsgesetzes ein „demokratiepolitisch bedenklicher Eingriff in die Kompetenz der steirischen Gemeinderäte. SPÖ und ÖVP höhlen mit eigens geschaffenen Gesellschaften die Gemeindeautonomie aus und setzen sich damit über die Kontrollrechte des Gemeinderates hinweg“ warnt Samt, selbst Gemeinderat in seiner Heimatgemeinde Gössendorf.
FPÖ-LAbg. Gerald Deutschmann dazu: „Die Bau- und Raumordnung muss in der Kompetenz des Gemeinderates verbleiben. Wandert dieses in rot-schwarze Gesellschaften ab, wie derzeit angedacht, werden vermutlich wirtschaftliche Interessen in Bau- und Raumordnungsfragen maßgebend sein und nicht mehr das örtliche Entwicklungskonzept der jeweiligen Gemeinde“, so der Architekt Gerald Deutschmann.
„Regionext ist zum heutigen Zeitpunkt in keiner Weise dazu geeignet, die großen Herausforderungen der Zukunft wie Abwanderung, Überalterung sowie der anstehenden Kostenexplosion für Sozialausgaben in den Gemeinden zu bewältigen“ so Deutschmann und verweist in diesem Zusammenhang auf die freiheitliche Forderung, den Aufteilungsschlüssel der Sozialhilfeausgaben der Gemeinden von 40 auf 30 Prozent zu senken.
„Es kann nicht sein, dass den Gemeinden immer mehr Kompetenzen übertragen werden, für die sie aber keine Einnahmen lukrieren können. Die Änderung des Verteilungsschlüssels der Sozialhilfeausgaben ist daher das Gebot der Stunde und ermöglicht den Gemeinden einen größeren Handlungsspielraum für deren Investitionen“ so Samt abschließend.