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02. Mai 2014

FPÖ fordert gesetzliche Verankerung des Bergwanderführers!

Novellierung des Steiermärkischen Berg- und Schiführergesetzes soll für mehr Sicherheit in den Bergen sorgen; SPÖ und ÖVP signalisieren Gesprächsbereitschaft.

Die Freiheitlichen brachten im Landtag einen Antrag zur gesetzlichen Verankerung des Bergwanderführers ein. FPÖ-Sportsprecher Peter Samt dazu: „Durch Bergwanderführer kann die Unfallgefahr für Wanderer im alpinen Gelände deutlich reduziert werden. Zudem stellen sie die richtige Ausrüstung zur Verfügung, organisieren Zimmer in Hüttenbetrieben und bieten somit unsicheren Touristen ein gesichertes Naturvergnügen. In der Steiermark gibt es derzeit ca. 180 ausgebildete Bergwanderführer – es wird Zeit, diesen Personen eine gesetzliche Grundlage zur Ausübung ihrer Tätigkeiten zu verschaffen, wie dies auch in anderen Bundesländern der Fall ist“, so Samt.

Bislang ist es in der Steiermark nur Bergführern vorbehalten Bergwanderungen durchzuführen. Da diese jedoch vordringlich im hochalpinen Gelände unterwegs sind, wäre nach Ansicht der Freiheitlichen die Implementierung des Bergwanderführers für mittlere und niedrigere Bergregionen eine notwendige Ergänzung. „Die Aufnahme des Bergwanderführers in das Steiermärkische Berg- und Schiführergesetz hätte eine deutliche Attraktivierung des Naturerlebnisses 'Bergwandern' zur Folge. Davon würden Arbeitsmarkt und Tourismus sowie zahlreiche Betriebe im Gastgewerbe profitieren“, ist Samt überzeugt. SPÖ und ÖVP signalisierten im Wirtschaftsausschuss Gesprächsbereitschaft – vorerst soll eine Stellungnahme der Landesregierung zur Thematik eingeholt werden.


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