In Bad Gams erwirkte die Opposition bestehend aus FPÖ, ÖVP und Bürgerliste mittels Unterstützungserklärungen aus der Bevölkerung eine Volksbefragung über eine mögliche Gemeindezusammenlegung mit den umliegenden Gemeinden. Als Reaktion ließ SPÖ-Bürgermeister Senekowitsch eine weitere Volksbefragung beschließen, die gemäß Volksrechtegesetz klar ungültig ist. FPÖ-Gemeindereferent Peter Samt: „Im Volksrechtegesetz ist glasklar enthalten, dass nur Fragen, die mit ja oder nein zu beantworten sind, zulässig sind. Senekowitsch‘s Fragestellung ist das eindeutig nicht. Trotz der Warnung der Gemeindeaufsicht sowie fachkundiger Experten ist er nicht gewillt, die eindeutig rechtswidrige Volksbefragung abzublasen. Ein Bürgermeister, der sehenden Auges gegen bestehende Gesetze agiert, ist rücktrittsreif“, fordert Samt Landeshauptmann Voves auf, „seinen außer Rand und Band geratenen Bürgermeister in die Schranken zu weisen.“
„Soll Bad Gams eigenständig bleiben“, lautet die mit einem einfachen ja oder nein zu beantwortende Frage der von den Freiheitlichen sowie den anderen Oppositionsparteien erwirkte Volksbefragung in Bad Gams. Die Fragestellung der von der Partei des SPÖ-Bürgermeisters im Gemeinderat beschlossenen zusätzlichen Volksbefragung lautet hingegen wie folgt: „Wenn Bad Gams eine eigenständige Gemeinde bleibt, gibt es erheblich weniger Geld – sollen dann die Leistungen der Gemeinde reduziert werden? (Schneeräumung, Straßensanierungen, Kindergarten, Förderungen etc.) oder sollen dann die Abgaben und Gebühren erhöht werden?“
Für die Freiheitlichen ist diese Fragestellung unzulässig. Schließlich sieht § 156 Absatz 2 des Volksrechtegesetzes glasklare Regeln für die Art und Weise der Fragestellung vor. Demnach muss die Frage nicht nur „möglichst kurz und eindeutig formuliert“ sein, sondern auch „mit ja oder nein beantwortet werden können“. FPÖ-LAbg. Peter Samt dazu: „Jeder Volksschüler kann erkennen, dass dies bei der von Senekowitsch initiierten Volksbefragung nicht der Fall ist. Dennoch eine nichtige Volksbefragung sowie eine groß angelegte Bewerbung derselben auf Steuerzahlerkosten durchzuziehen, ist nicht nur rechtsstaatlich bedenklich, sondern könnte dem Bürgermeister auch eine Amtshaftungsklage einbringen. Sollte Senekowitsch’s Volksbefragung tatsächlich stattfinden, wird sich der Bürgermeister wohl einer solchen konfrontiert sehen“, so Samt.
Die Freiheitlichen kritisieren auch die mit Gemeindemitteln groß angelegte Bewerbung der Gemeindezusammenlegung. „Eine objektive Information der Gemeinde gibt es nicht, vielmehr werden die spärlichen Gemeindefinanzen für die Bewerbung der Gemeindezusammenlegung in Form von Bürgerversammlungen und sündteuren Aussendungen verwendet. Senekowitsch tut so, als ob die Gemeinde nur durch eine Fusion überleben könnte. Dabei ist genau eine Fusion das Ende der Gemeinde“, so Samt. Der Freiheitliche weiter: „Bei einer Fusion der Gemeinden Deutschlandsberg, Freiland, Trahütten, Osterwitz und Kloster wird Senekotwitsch sein Bürgermeisteramt ohnehin verlieren. Dass er sich dennoch so massiv für eine Gemeindezusammenlegung einsetzt, lässt tief blicken. Ob er jetzt gleich zurücktritt oder durch eine Fusion wegrationalisiert wird, spielt auch keine Rolle mehr“, so Samt abschließend.
14. Juni 2013
FPÖ fordert Rücktritt von Bad Gamser Bürgermeister!
Trotz Warnungen der Gemeindeaufsicht will SPÖ-Bürgermeister nichtige Volksbefragung durchführen, FPÖ für Eigenständigkeit von Bad Gams.