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14. Oktober 2019

FPÖ-Hermann: „Absolutes Rauchverbot für Gastronomie ist ein schwerer Fehler!“

Freiheitliche thematisieren gravierende Folgen des generellen Rauchverbots in der morgigen Landtagssitzung im Rahmen einer Aktuellen Stunde.

Das sogenannte „Nichtraucherschutzgesetz“, welches im Juli dieses Jahres gegen die Stimmen der FPÖ im Nationalrat beschlossen wurde, tritt bekanntlich bereits mit 1. November 2019 in Kraft. Folglich darf in gastronomischen Betrieben sowie an allen öffentlichen Orten, wo Speisen und Getränke hergestellt oder konsumiert werden, nicht mehr geraucht werden. Darunter fallen nicht nur Gasthäuser und Lokale sowie Diskotheken, sondern auch Kirtage, Festzelte und Feuerwehrfeste. Das Verbot gilt auch für Shishas und E-Zigaretten, ausgenommen sind nur noch Gastgärten. Die Freiheitlichen orten in der neuen Gesetzeslage einen massiven Schaden für die gastronomische Landschaft und werden die gravierenden Folgen des absoluten Rauchverbots in der morgigen Landtagssitzung im Rahmen einer Aktuellen Stunde thematisieren. „Diese undurchdachte und undifferenzierte neue Gesetzeslage trägt zweifelsohne zur Vernichtung unserer heimischen Wirtshaus- und Nachtklubkultur bei. Ab 1. November wird die rauchende Kundschaft vor die Türe gesetzt, wodurch mit massiven Einbußen zu rechnen ist. Wieder einmal wird den Österreichern ein Stück Freiheit und Kultur genommen, gleichzeitig der Wirtschaft geschadet und tausende Arbeitsplätze vernichtet“, kritisiert der geschäftsführende Klubobmann Stefan Hermann.

Das gegen die Stimmen der FPÖ beschlossene generelle Rauchverbot stellt die heimische Gastronomie zum wiederholten Male vor eine gewaltige Belastungsprobe. Durch die undifferenzierte Regelung ist mit großen Einbußen zu rechnen, wodurch das „Wirtesterben“ in der Steiermark massiv vorangetrieben wird. „Jeder Bürger ist mündig genug, zu entscheiden, ob er in ein Raucher- oder Nichtraucherlokal gehen möchte und auch Gastronomen müssen selbst entscheiden können, ob in ihren eigenen vier Wänden geraucht werden darf oder nicht. Die bisher geltende Gesetzesbestimmung war optimal, zumal heimische Wirte auch in getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche investiert haben. Aus unserer Sicht braucht es eine differenzierte gesetzliche Ausgestaltung und klare Ausnahmeregelungen beispielsweise für Nachtlokale. Wir hoffen, dass im Rahmen der morgigen Debatte ein Sinneswandel bei den steirischen Regierungsparteien eintritt. Es braucht eine gemeinsame Willensbildung gegen die mit Anfang November in Kraft tretende Verbotspolitik. Ein weiteres Wirtesterben kann sicher nicht im Sinne des steirischen Landtags sein“, so Hermann abschließend.


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