Nachdem SPÖ-Soziallandesrätin Doris Kampus erst kürzlich verkündete, die Umsetzungsfrist für das Ausführungsgesetz zur neuen Sozialhilfe, nämlich ganze sieben Monate, sei für sie zu ambitioniert, ließ sich bereits erahnen, dass es hier offenbar weniger an der zur Verfügung stehenden Zeit als am politischen Willen scheitern würde. Im Gegensatz zur Arbeitsverweigerung der roten Ressortchefin ist es für Ober- und Niederösterreich kein Problem, fristgerecht ein für die heimische Bevölkerung faires Ausführungsgesetz sicherzustellen. Vor allem erschienen ihre Aussagen im Lichte des jüngsten Mindestsicherungsskandals der Sonderklasse in der Steiermark, der akuten Handlungsbedarf zeigte, besonders grotesk. Wenig überraschend fand das Regierungsmitglied nun Unterstützung in Form des „Armutsnetzwerkes Steiermark“, das mit folgender Aussage aufhorchen ließ: „Als Vertretung für Menschen, die sich in prekären Lebenslagen befinden, empfehlen wir, dass jene Punkte des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, die von zahlreichen Experten bereits zum jetzigen Zeitpunkt als verfassungswidrig angesehen werden, nicht vollzogen werden, bis der Verfassungsgerichtshof über diese Regelungen entscheidet.“ Für den geschäftsführenden FPÖ-Klubobmann LAbg. Stefan Hermann wurde damit endgültig eine rote Linie überschritten: „Es ist untragbar, wenn sich Vereine nicht nur als Alleinvertreter von Menschen in prekären Lebenssituationen gerieren, sondern darüber hinaus auch noch zum offenen Rechtsbruch aufrufen und Teile von Gesetzen nach eigenem Ermessen einfach nicht befolgt werden sollen. Einige politisch eindeutig verortete Elemente der Organisationen dürften sich offenbar längst verselbstständigt haben und als Vertreter von Asylanten aus aller Herren Länder – über ein Drittel der steirischen Bezieher sind Asylberechtigte – nicht einmal mehr vor einem Aufruf zum Rechtsbruch zurückschrecken“, zeigt sich Hermann in einer ersten Reaktion fassungslos.
Dem „Armutsnetzwerk Steiermark“ schwebt darüber hinaus eine Rückkehr in jene goldenen Zeiten für Arbeitsverweigerer und Sozialschmarotzer vor, als Leistungskürzungen beim Arbeitslosengeld automatisch mit der Mindestsicherung ausgeglichen wurden. So fordert man allen Ernstes, die Sozialhilfe als letztes Netz „darf […] keinesfalls aufgrund von Sanktionen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz für vermeintliche ‚Fehlverhalten‘ gekürzt oder gar ganz gestrichen werden.“ Selbst Mindestsicherungslandesrätin Kampus rückte nach Druck der FPÖ von dieser Praxis ab und beendete mittels einer Novelle der Mindestsicherung die Auffüllung der Mindestsicherung nach AMS-Sanktionen. „Dass dubiose Ausländerhilfsvereine wie ‚ZEBRA‘ oder ‚ISOP‘ beziehungsweise die dem politisch linken Spektrum nahestehende ‚Jugend am Werk GmbH‘ nach dem Füllhorn rufen, dürfte niemanden verwundern, waren doch 45 Prozent aller steirischen Mindestsicherungsbezieher im Jahr 2018 Ausländer. Viel mehr erstaunt jedoch die Teilnahme von Organisationen wie der Caritas oder der Volkshilfe, wo offensichtlich hartgesottene Politiker des toleranzromantischen Lagers das Kommando übernommen haben. Es liegt nun an der ÖVP, zusammen mit der FPÖ gegen diesen Aufruf zum Gesetzesbruch entschieden vorzugehen und gegebenenfalls die finanzielle Förderung für jeden einzelnen Verein auf ihre zweckmäßige Verwendung hin zu überprüfen. Seitens der Vereine erwarten wir im Lichte der jährlichen Millionenausschüttungen des Landes eine klare Distanzierung von dieser gefährlichen Agitation gegen geltende Gesetze. Niemand will in einem Land aufwachen, wo eine politische Minderheit missliebige Gesetze nicht beachtet und dadurch letzten Endes den Rechtsstaat aushöhlt“, so Hermann abschließend.