Zur Erfüllung des eigenen Aufgabenbereichs müssen die Regierungsbüros bzw. die ihnen zugeteilten Abteilungen des Landes Steiermark nicht selten sehr komplexe Sachverhalte beurteilen. Dazu bedienen sie sich oftmals externer Berater und Experten. Die Kosten dieser externen Beratungsleistungen und wofür diese aufgewandt wurden, waren Gegenstand einer schriftlichen Anfrage der Freiheitlichen. Die nun vorliegenden Antworten zeigen in einzelnen Ressorts enorme Ausgaben für entsprechende Aufträge. Insgesamt nahmen die Regierungsmitglieder im Jahr 2017 Beratungsleistungen in der Höhe von rund 3,9 Millionen Euro in Anspruch. „Die Vergabe externer Beratungsleistungen stellt in der Steiermark einen beträchtlichen Kostenfaktor dar. Gerade angesichts des gigantischen Schuldenbergs ist es ein Gebot der Stunde, dass auch in diesem Bereich massiv gespart wird“, fordert FPÖ-Klubobmann Stefan Hermann.
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass viele Beratungsleistungen durchaus ihre Berechtigung haben, nichtsdestotrotz ist die Gesamthöhe der Kosten kritisch zu beurteilen. Besonders auffällig ist der eklatante Anstieg der Beratungskosten im Bildungsressort von Landesrätin Lackner. Hat diese im Jahr 2016 rund 241.800 Euro ausgegeben, so waren es im Jahr 2017 satte 564.000 Euro. „Es macht zwar bei gewissen Aufgabenstellungen durchaus Sinn, ein externes Unternehmen zu beauftragen. Die teils großzügige Vergabe durch die steirischen Landesräte geht allerdings eindeutig zu weit. Zumal das Land Steiermark über sehr viele gut ausgebildete und hochqualifizierte Fachexperten verfügt“, so der Freiheitliche.
FPÖ erneuert Forderung nach jährlichem Bericht über externe Beratungsleistungen
Bereits im letzten Jahr forderten die Freiheitlichen die Landesregierung auf, einen jährlichen Bericht mit sämtlichen Beratungsleistungen von privaten Unternehmen samt Begründung und möglichem Einsparungspotenzial vorzulegen. Leider hatten ÖVP und SPÖ jedoch kein Interesse an einer derartigen Offenlegung. „Eine bürgernahe und transparente Landesverwaltung erfordert, dass die Regierung nicht nur aufgrund schriftlicher Anfragen der Opposition Auskunft über externe Beratungsleistungen erstattet, sondern diese Informationen von sich aus offenlegt. Schließlich haben die Steirer ein Recht darauf, über die Verwendung ihrer Steuergelder bestmöglich informiert zu werden“, erklärt Hermann abschließend.