In der nächsten Landtagssitzung soll eine Novelle der Steiermärkischen Gemeindeordnung beschlossen werden. Primär geht es um die Umstellung auf die doppelte Haushaltsführung. Eine Änderung sorgt in den oppositionellen Reihen allerdings bereits jetzt für Aufregung. In Zukunft sollen die steirischen Bürgermeister geldwerte Leistungen in der Höhe von bis zu 500 Euro im Einzelfall vergeben dürfen. Das können Sozialleistungen, Subventionen oder Förderungen sein. Ein Gemeinderats- oder Vorstandsbeschluss ist dafür nicht notwendig. „Anstatt mit der gegenständlichen Novelle endlich Transparenz zu schaffen und unnötige Kosten einzusparen, wird hingegen sogar eine Möglichkeit für den Bürgermeister vorgesehen, damit dieser in Zukunft freizügig Gelder verteilen kann. Diese Ermächtigung zum Geldverschenken nach Gutdünken wird von freiheitlicher Seite entschieden abgelehnt. Vielmehr gehört gesetzlich nur auf soziale Härtefälle abgestellt, damit dort, wo wirklich Hilfe nötig ist, rasch und unbürokratisch geholfen werden kann“, so FPÖ-Klubobmann Stefan Hermann.
Die Novelle der Steiermärkischen Gemeindeordnung verspricht viel, hält aber wenig. Anstatt mit der Gesetzesänderung tatsächlich Erleichterungen und Verbesserungen im Sinne der Gemeinden zu schaffen, werden viele oppositionelle Forderungen außer Acht gelassen. Freiheitliche Forderungen wie beispielsweise Verbesserungen im Bereich des Prüfungsausschusses durch die Beiziehung eines Sachverständigen mit bereits einem Drittel der Stimmen im Gemeinderat wurden in der Novelle nicht berücksichtigt. Auch der geforderten Unvereinbarkeitsregelung des Bürgermeisteramtes mit dem des Amtsleiters wurde nicht nachgekommen. „In der aktuellen Diskussion um die Novelle zur Steiermärkischen Gemeindeordnung hätte man von den Regierern größere Sprünge erwarten können. Freiheitliche Anträge nach mehr Transparenz sowie zur Stärkung der Minderheitsrechte auf Gemeindeebene wurden nicht berücksichtigt und sind wieder einmal im Sand verlaufen. Die Gemeindeordnung bleibt ein Bürgermeisterschutzgesetz, die Kontrollrechte erfahren überhaupt keine Stärkung“, so Hermann abschließend.