Einen wichtigen Schritt, um die christlich-abendländische Werteordnung als Fundament der Gesellschaft zu betonen, setzten kürzlich das Bundesland Bayern sowie unser südliches Nachbarland Italien. Künftig soll das Kreuz als Zeichen europäischer Kultur und Geschichte in jeder Behörde bzw. in jedem öffentlichen Gebäude hängen. In Österreich besteht die sogenannte Kreuzpflicht in Kinderbetreuungseinrichtungen und Pflichtschulen bereits in den Bundesländern Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Salzburg. Um die Anbringung des Kreuzes künftig in Landeseinrichtungen in der Grünen Mark sowie allen steirischen Klassenzimmern und Kinderbetreuungseinrichtungen sicherzustellen, bringen die Freiheitlichen nun auf Landesebene einen Antrag ein, die gesetzlichen Grundlagen entsprechend anzupassen. „Das Kreuz ist nicht nur als religiöses Symbol zu sehen, sondern vor allem auch als Ausdruck bestimmter Traditionen und Werteordnungen, die für die Kultur dieses Landes identitätsstiftenden Charakter besitzen. Wir leben in einer aufgeklärten christlich-abendländisch geprägten Gesellschaft und sollten die damit verbundenen Zeichen nicht aus öffentlichen Gebäuden verschwinden lassen“, so FPÖ-Landesparteisekretär Stefan Hermann.
Auch im offiziellen Hoheitsabzeichen der Steiermark befindet sich das Kreuz deutlich sichtbar an der obersten Stelle des steirischen Wappens. Es ist schlichtweg Ausdruck einer Leitkultur, die sich im Laufe der Geschichte auf Basis der Aufklärung, des Humanismus, christlicher und anderer Einflüsse herausbildete und für die Identität des Landes von zentraler Bedeutung ist. „Wir Freiheitliche treten für eine säkulare Gesellschaft, in der Kirche und Staat unabhängig voneinander agieren, ein. Nichtsdestotrotz müssen wir gerade in Zeiten einer nicht zu verleugnenden Integrationsunwilligkeit und einer Ablehnung unserer Werte diese umso entschlossener verteidigen“, erklärt Hermann.
In der Steiermark sieht das Pflichtschulerhaltungsgesetz bisher vor, dass in jenen Schulklassen, in denen die Mehrzahl der Schüler einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ein Kreuz anzubringen ist. Auch das Steiermärkische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sieht eine ähnliche Regelung vor. Leider ist es allerdings keine Seltenheit mehr, dass eine muslimische Mehrheit in Klassenzimmern und Kindergartengruppen existiert. „Die derzeitige Ausgestaltung der in der Steiermark geltenden Bestimmungen über das Aufhängen eines Kreuzes in Kindergärten und Schulen entspricht nicht der aktuellen Notwendigkeit, die österreichische Werteordnung als Fundament der Gesellschaft zu betonen. Deshalb wäre es für die Steiermark längst an der Zeit, sich den Bemühungen Bayerns und Italiens anzuschließen“, so der Freiheitliche abschließend.