Immer wieder sorgt die Vergabe von Bedarfszuweisungen seitens der steirischen Landesregierung für Unmut und bringt zudem weitreichende finanzielle Folgen mit sich. In der Stadtgemeinde Frohnleiten wurden für das Jahr 2018 Bedarfszuweisungen in der Höhe von 1,2 Millionen Euro zugesichert, wobei es für die Landesregierung offenbar keine Rolle spielte, dass die Gemeinde ihren Schuldenstand innerhalb von drei Jahren um unglaubliche 7 Millionen Euro vermehrt hat. Auch das örtliche im Gemeindeeigentum befindliche Abfall-, Behandlungs- und Entsorgungszentrum (ABEZ) genießt neuerdings das Privileg eines „Landeszuschusses“ in Millionenhöhe. „Angesichts der enormen Schulden des Landes Steiermark sollte die Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden wesentlich gewissenhafter erfolgen. Bedauerlicherweise scheint ÖVP-Landeshauptmann Schützenhöfer seine undurchsichtige Vergabepraxis der letzten Jahre nahtlos fortzusetzen. So buttert der ÖVP-Chef in den nächsten zehn Jahren jeweils 200.000 Euro in ein ausgegliedertes Unternehmen der Stadtgemeinde Frohnleiten, um dort eine Eigenkapitalstärkung voranzutreiben“, kritisiert FPÖ-Klubobmann Stefan Hermann.
Die Problematik rund um die Vergabe von Gemeinde-Bedarfszuweisungen wird am Beispiel der Stadtgemeinde Frohnleiten besonders deutlich. Denn bei einem aktuell kolportierten Schuldenstand von neun Millionen Euro lässt eine Finanzspritze von zwei Millionen Euro für das marode Unternehmen jedenfalls einen leichtfertigen Umgang mit Steuergeld befürchten. Durch die hohen Zuwendungen der öffentlichen Hand erfährt dieses gemeindeeigene Unternehmen auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen am freien Markt agierenden Müllentsorgungsbetrieben. „Der Fall Frohnleiten zeigt eindrucksvoll, dass die Zuteilung von Bedarfszuweisungen in der Steiermark gänzlich neu geregelt werden muss. Es kann nicht sein, dass die Landesregierung öffentliche Mittel nach Gutdünken und der Parteifarbe der jeweiligen Gemeindeführung vergibt“, erklärt Hermann.
Aus diesem Grund richten die Freiheitlichen eine „Dringliche Anfrage“ an Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, der in der morgigen Landtagssitzung 19 konkrete Fragen zu dieser umstrittenen Finanzmittelverteilung beantworten muss. „Der gängigen Praxis, dass entsprechende Geldmittel der Landesregierung über eine Legislaturperiode hinaus an Kommunen zugesagt werden, muss endgültig ein Riegel vorgeschoben werden. Zudem fordert die FPÖ Steiermark in diesem Zusammenhang auch eine Neuregelung der Verteilung der Gemeinde-Zuständigkeiten zwischen Landeshauptmann und Landeshauptmann-Stellvertreter, um der undurchsichtigen schwarz-roten Verteilungspolitik endlich ein Ende zu bereiten“, so der Freiheitliche abschließend.