Ein Antrag der FPÖ, Grünen, KPÖ und SPÖ auf Beschränkung der Wahlkampfkosten auf eine Million Euro für die anstehende Landtagswahl wurde in der heutigen Sondersitzung des Landtages einstimmig angenommen. „Die FPÖ forderte bereits im Wahlkampf 2015 eine Begrenzung der Wahlkampfkosten auf eine Million Euro. Heute dem Antrag zuzustimmen, war also nur die logische Fortsetzung dieses Kurses“, so der geschäftsführende Klubobmann der FPÖ Stefan Hermann. „Dieses heutige Bekenntnis aller Parteien ist zweifelsohne positiv zu bewerten. Eine weitergehende Regelung für die Wahlkampfkostenbegrenzung ist bekanntlich derzeit in Verhandlung und sollte ebenfalls schnellstmöglich umgesetzt werden. In die Wahlwerbungskosten sollen nicht nur Plakatwerbungen, Inserate und Werbungen in Radio, Fernsehen sowie den sozialen Medien eingerechnet werden, sondern auch sämtliche Aufwendungen von Vorfeldorganisationen oder Spenden.“, so Hermann abschließend.