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17. Oktober 2019

FPÖ-Hermann: „ÖVP hat in Sachen Kopftuchverbot jegliche Glaubwürdigkeit verloren“

Steirische ÖVP stimmte im Landtag abermals gegen generelles Kopftuchverbot in Kindergärten und Schulen, obwohl Bundes-ÖVP unlängst ein solches im Nationalrat mitbeschloss. Jihadisten-Prozess offenbart Notwendigkeit, den politischen Islam auf allen Ebenen zu bekämpfen.

Erst im September wurde im Nationalrat ein von FPÖ und ÖVP gemeinsam eingebrachter Entschließungsantrag betreffend die Ausweitung des Kopftuchverbotes in Schulen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie im öffentlichen Dienst mehrheitlich beschlossen. Demnach soll für Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie für Lehrerinnen das Tragen weltanschaulicher oder religiöser Bekleidung, die mit einer Verhüllung des Hauptes verbunden ist, untersagt werden. Ein solches Verbot forderten die Freiheitlichen auch in der letzten Landtagssitzung, womit die steirische Volkspartei inhaltlich auf die Probe gestellt wurde. „Dass die ÖVP nun auf Landesebene abermals gegen die Ausweitung des Kopftuchverbots stimmte, während sich die Bundes-ÖVP im Nationalrat dafür stark machte, verdeutlicht die Doppelbödigkeit, die die Volkspartei an den Tag legt. Dazu kommt, dass sich Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer medial bereits für ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst aussprach. Wenn es die ÖVP wirklich ernst meinen würde, hätte ein entsprechendes Verbot zum Schutz vor religiös motivierten Zwängen in Kindergärten und Schulen in der letzten Landtagssitzung mit einer schwarz-blauen Mehrheit beschlossen werden können. Auch der aktuelle Jihadisten-Prozess zeigt, wie wichtig es ist, den politischen Islam auf allen Ebenen zurückzudrängen“, so der geschäftsführende FPÖ-Klubobmann Stefan Hermann.

Die steirischen Freiheitlichen sprechen sich klar für ein Kopftuchverbot in sämtlichen steirischen Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen – sowohl für Kinder bzw. Schülerinnen bis zum 14. Lebensjahr als auch für Lehr- und Betreuungskräfte – aus. Solange für Pädagoginnen und Betreuerinnen kein entsprechendes Verbot des Tragens weltanschaulich bzw. religiös geprägter Kleidung gilt und diese nach wie vor verschleiert ihren Dienst antreten können, sind Kinder bzw. Schüler nicht vom negativen Einfluss gefeit, den das Kopftuch schlichtweg ausdrückt. „Es ist sehr bedauerlich, dass die Regierungsparteien bisher jeden freiheitlichen Antrag, eine solche gesetzliche Regelung auf Landesebene umzusetzen, unterbunden haben. Dies obwohl die Bundes-ÖVP ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Schülerinnen bis 14 Jahren deutlich in ihrem Wahlprogramm festgeschrieben hatte. An einem Tag versucht sich die ÖVP als islamkritische Partei zu positionieren und am nächsten Tag wirft sie ihre Positionen über Bord, um aus wahltaktischen Gründen die Wählerschaft zu täuschen“, so Hermann abschließend.


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