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26. Juni 2019

FPÖ-Hermann/Moitzi: „Größtmögliche Schadenswiedergutmachung in Fohnsdorf durchsetzen – Gemeindeaufsicht soll kontrollieren und nicht beschwichtigen“

Politischer Ablasshandel durch rote Parteifreunde ist ein Skandal. Freiheitliche fordern volle Transparenz und kündigen Anfrage an LH Schützenhöfer an.

Die SPÖ Fohnsdorf, welche über eine absolute Mehrheit im Gemeinderat verfügt, erhitzte im Vorfeld der heutigen Gemeinderatssitzung die Gemüter, da diese über einen Verzicht der Schadenersatzansprüche gegenüber ihrem roten Parteifreund, Ex-Bürgermeister Johann Straner, abstimmen lassen wollten. Die Opposition sprach sich jedoch im Vorfeld unisono dagegen aus. Der kolportierte Schaden, der durch untreues Verhalten von Straner entstand, beläuft sich auf 800.000 Euro. „Hier dem roten Parteifreund zum Nachteil des Fohnsdorfers Gemeindevermögens einen Persilschein auszustellen, ist der vollkommen falsche Weg. Wir werden das Freikaufen von Verantwortung mit 13.000 Euro bei einem Schaden von 800.000 Euro sicher nicht akzeptieren und diesem skandalösen politischen Ablasshandel entschieden entgegentreten. Die Gemeindeaufsicht ist gefordert, eine größtmögliche Schadenswiedergutmachung im Sinne der Fohnsdorfer Bürger durchzusetzen. Der Kommentar des Gemeindeabteilungsleiters, demnach ein Vergleich sinnvoll wäre, ist anmaßend und völlig entbehrlich“, so der Gemeindesprecher der FPÖ Steiermark Stefan Hermann.

Die Geschichte vom gefallenen Bürgermeister Hans Straner ist hinlänglich bekannt – vor rund einem Jahr entschied sogar der OGH. Demnach könnte die Gemeinde Fohnsdorf den Schaden, der ihr im Zusammenhang mit nicht eingehobener Lustbarkeitsabgaben sowie Leistungen an die ÖBB entstanden ist, rückfordern. Nun ließ jedoch ein Vorstoß der SPÖ die Wogen im Gemeinderat hochgehen: Im Wege einer „Generalbereinigung“ sollte auf sämtliche Ansprüche gegenüber dem ehemaligen roten Bürgermeister verzichtet werden. Straners Anwalt bietet eine Zahlung von 13.000 Euro an, damit die Gemeinde auf sämtliche (zukünftigen) Schadenersatzansprüche verzichtet. Der SPÖ-Bürgermeister Gernot Lobnig wollte einen entsprechenden Vergleich vom Gemeinderat absegnen lassen. Schlussendlich wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen und man wolle nun doch weitere Möglichkeiten einholen. „Ein juristischer Vergleich ist eine Einigung seitens der Prozessparteien, der bei strittigen und zweifelhaften Verpflichtungen und Rechtsverhältnissen sinnvoll scheint. Hier wurde ein Schaden von mehreren hunderttausend Euro durch das Höchstgericht bestätigt. Der Verzicht der gesamten Forderung bei einer Zahlung von 13.000 Euro wäre zum Nachteil der Gemeinde und könnte sogar den Tatbestand der Untreue verwirklichen. Der Kommentar des Leiters der Gemeindeabteilung ist völlig fehl am Platz. Die Gemeindeaufsicht ist jetzt gefordert, die größtmögliche Schadenswiedergutmachung ausschließlich im Sinne der Fohnsdorfer Bevölkerung durchzusetzen. Um die Umstände rund um die jüngsten Ereignisse näher zu beleuchten, werden wir eine Schriftliche Anfrage an das zuständige Aufsichtsorgan, LH Schützenhöfer richten“, so der geschäftsführende Klubobmann Stefan Hermann.

„Eine unverhältnismäßige Abschlagszahlung von 13.000 Euro bei einem Schaden von mehreren hunderttausend Euro darf nicht Schule machen. Auf hohe Steuergeldsummen zu verzichten, ist nicht im Sinne der Fohnsdorfer Bürger. Unsere Gemeinderäte in Fohnsdorf werden die dubiosen Entschuldungspläne der roten Parteifreunde genau im Auge behalten und alles tun, um eine restlose Rückforderung der Schadenswiedergutmachung durchzusetzen“, so die regionale Landtagsabgeordnete Liane Moitzi.


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