In der morgigen Landtagssitzung wird sich Bildungslandesrätin Ursula Lackner erhebliche Kritik am neuen Gesetzesentwurf zum Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (StKBBG) anhören müssen. Neben einer Dringlichen Anfrage, zu der die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag einbringen, muss sich SPÖ-Landesrätin Lackner auch einer Befragung stellen. Die vom Landtag im Dezember beschlossene 15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik sieht für deren Durchführung zahlreiche Änderungen des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes vor. Allerdings wurde bisher keine dieser Änderungen, die bekanntlich nicht erst seit deren Beschlussfassung im Landtag bekannt sind, in der Novelle berücksichtigt. „Die Bund-Länder-Vereinbarung war Landesrätin Lackner offensichtlich ohnehin ein Dorn im Auge, weswegen eine entsprechende Umsetzung nun scheinbar aus parteipolitisch motivierten Gründen heraus verzögert wird. Es ist zwar schön und gut, dass man im Büro Lackner nun zusichert, dass beide Materien natürlich zusammengeführt werden, allerdings stellt sich immer noch die Frage nach dem Wann? Unklar ist, bis wann die zuständige Bildungslandesrätin gedenkt, die notwendigen Änderungen in das gegenständliche Gesetz einzuarbeiten, um eine fristgerechte Beschlussfassung sicherzustellen“, begründet FPÖ-Klubobmann Stefan Hermann die Initiative.
Mit der Befragung an Landesrätin Lackner wollen die Freiheitlichen in Erfahrung bringen, ob die 15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2020/21 bereits gänzlich berücksichtigt wird und bis wann der neue Gesetzesentwurf dem Landtag vorgelegt werden soll. Zudem wird von der FPÖ ein entsprechender Antrag eingebracht, in dem die SPÖ-Landesrätin aufgefordert wird, die von der türkis-blauen Bundesregierung vorgelegten und vom Landtag beschlossenen 15a-Vereinbarung in der Novelle des StKBBG zu berücksichtigen und den zahlreichen zum Gesetzesentwurf eingelangten Stellungnahmen entsprechend Rechnung zu tragen. Die von der schwarz-roten Landesregierung angekündigten Qualitätsverbesserungen sind im gegenständlichen Gesetzesentwurf bedauerlicherweise ausgeblieben. „Die Landesregierung, insbesondere Bildungslandesrätin Lackner ist aufgefordert, die zahlreichen Stellungnahmen ernst zu nehmen und die Anregungen in der Novelle zu berücksichtigen. Immerhin muss doch die bestmögliche Betreuung der Kinder im Fokus stehen. Zudem müssen etwa die Einführung eines Kopftuchverbotes und Festlegung entsprechender Sanktionen sowie die verbindliche Vermittlung von grundlegenden Werten der österreichischen Gesellschaft im Kindergarten umgehend in die Novelle eingearbeitet werden. Ein unausgereiftes Gesetz im Bereich der Kinderbetreuung kann jedenfalls nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Landespolitik sein“, so Bildungssprecherin LAbg. Hedwig Staller abschließend.