Mit dem heutigen Tag endet die Begutachtungsfrist für das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, das im Herbst 2019 in Kraft treten soll. Rund 200 Stellungnahmen sind dazu eingegangen. Zahlreiche Elementarpädagogen und Kindergartenleiter kritisieren das Ausbleiben der angekündigten Qualitätsverbesserungen. Mit der Novelle gehen weder für Kinder noch für Beschäftigte nennenswerte Verbesserungen einher, vielmehr verschlechtert sich die Situation in manchen Kinderbetreuungseinrichtungen dadurch sogar. „Ein unausgereiftes Gesetz im Bereich der Kinderbetreuung kann nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Landespolitik sein. Wir müssen hier überfraktionell die zahlreichen Stellungnahmen ernst nehmen und wesentliche Anregungen in der Novelle berücksichtigen. Sämtlicher Mehraufwand in der Verwaltung ist kategorisch abzulehnen, immerhin muss doch die bestmögliche Betreuung der Kinder im Fokus stehen. Zudem darf es keinesfalls zu einer unverhältnismäßigen Kostenexplosion für die steirischen Gemeinden kommen, da diese schon in vielen Bereichen an ihren finanziellen Grenzen angelangt sind. Wir erwarten uns noch eine intensive und konstruktive Diskussion im Landtag. Die FPÖ wird sich dabei vehement für die Interessen der Kinder sowie der Elementarpädagogen einsetzen“, so FPÖ-Klubobmann Stefan Hermann.
Die Freiheitlichen begrüßen natürlich sinnvolle Reformen im Sinne der Kinder und Pädagogen in Betreuungseinrichtungen. Die angekündigten Qualitätsverbesserungen sind im gegenständlichen Gesetzesentwurf allerdings ausgeblieben, vielmehr verschlechtert sich der Status Quo in einigen Bereichen dadurch sogar. So werden beispielsweise die Gruppengrößen in Horten erhöht und die Aufnahme von unter Dreijährigen in normalen Kindergartengruppen ermöglicht, was mit den derzeitigen Ressourcen nicht bewerkstelligt werden kann. Auch der administrative Aufwand wird immer höher, sodass zu wenig Zeit für die wichtige Bildungsarbeit bleibt. Die Begutachtungsfrist für das novellierte Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz wurde zwar verlängert, die innerhalb dieses Zeitraums beschlossene 15a-Vereinbarung über Elementarpädagogik allerdings nicht berücksichtigt. „Wenn die Begutachtungsfrist schon verlängert wird, sollte auch die neue Bund-Länder-Vereinbarung zum Kinderbetreuungsbereich in die Novelle einfließen. Beispielsweise ist der von der türkis-blauen Bundesregierung vorgesehene verbesserte Betreuungsschlüssel nicht im Gesetzesentwurf enthalten. Auch die in der Vereinbarung festgeschriebene verbindliche Vermittlung von heimischen Werten und Traditionen oder die verbindliche Sprachförderung werden im neuen Landes-Kinderbetreuungsgesetz nicht berücksichtigt. Besonders bedenklich ist, dass mit einer regulären maximalen Betreuungszeit von täglich 10 Stunden eine Vollbeschäftigung der Erziehungsberechtigten angestrebt wird. Inwiefern dieses Ziel erstrebenswert ist und wie viele Eltern dieses Angebot wirklich in Anspruch nehmen wollen, ist fraglich, stellt doch die häusliche Betreuung den wichtigsten Teil der Erziehungsarbeit dar. Der Gesetzesentwurf in dieser Form ist für uns Freiheitliche so jedenfalls nicht hinzunehmen“, so die freiheitliche Bildungssprecherin LAbg. Hedwig Staller abschließend.