Skip to main content
06. Dezember 2011

FPÖ-Klubchef Mayer: Deutsch als Voraussetzung für die Beziehung der Wohnbeihilfe!

FPÖ fordert A2-Deutschkenntnisse als Vergabekriterium der Wohnbeihilfe.

„Vor allem in Wohnanlagen mit einem hohen Ausländeranteil gibt es immer wieder Probleme, die bei besseren Deutschkenntnissen nicht vorkommen würden. Der Staat sollte daher zwischen jenen differenzieren, die unsere Landessprache erlernen und zwischen jenen, die den Spracherwerb verweigern“ so FPÖ-Klubchef Georg Mayer, der fordert, den Erhalt der Wohnbeihilfe an das Beherrschen der deutschen Sprache zu koppeln. Der Freiheitliche weiter: „Das Beherrschen der deutschen Sprache erhöht die Chancen für ein gutes Zusammenleben und ist der wichtigste Schlüssel zur erfolgreichen Integration“ so Mayer, der auf die ethnischen und sozialen Brennpunkte in der Landeshauptstadt Graz verweist, wo der Ausländeranteil bereits 23 Prozent beträgt.

 Die Bestimmungen der Hausordnung und die Spielregeln des Zusammenlebens in großen Wohnanlagen auf engem Raum können von Ausländern, die über keinerlei Deutschkenntnisse verfügen, nicht erfasst werden. Durch diese Sprachbarriere können daraus resultierende Konflikte auch nicht auf kommunikativem Weg ausgeräumt werden. „Kenntnisse der Landessprache sind im Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz bisher kein Kriterium. Wir fordern daher, dass Deutschkenntnisse verbindliches Vergabekriterium für den Bezug der Wohnbeihilfe werden - damit sich die Menschen verstehen“, so Mayer wörtlich.

 Die FPÖ fordert konkret, dass Ausländer Sprachkenntnisse gemäß dem europäischen Standard A2 vorweisen müssen. Dabei handelt es sich um einfache Deutschkenntnisse, die in Situationen des täglichen Lebens unumgänglich sind (zB Sprachkenntnisse zur Person und Familie, beim Einkaufen, der Arbeit etc.).

 Den zu erwartenden gekünstelten Aufschrei der Gutmenschenfraktion von SPÖ und GRÜNEN, die diese Forderung als „ausländerfeindlich“ oder „menschenverachtend“ abkanzeln werden, nimmt Mayer den Wind aus den Segeln, indem er auf ein aktuelles Gutachten von Univ. Prof Dr. Andreas Hauer (Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre der Johannes Kepler Universität Linz) verweist. Diesem zufolge ist die Anforderung einfacher Deutschkenntnisse sogar für die Vergabe von Sozialwohnungen „weder eine Diskriminierung noch ein Verstoß gegen verfassungsrechtliche Vorgaben und auch nicht EU-rechtswidrig. Diese Rechtsansicht ist auch an die Vergabe der Wohnbeihilfe übertragbar“ hält Georg Mayer fest und stellt klar: „Die Augen vor den Problemen im Integrationsbereich zu verschließen, wie es SPÖ und GRÜNE tun, ist sicherlich der falsche Ansatz. Gerade im Zusammenleben verschiedener Kulturen ist die Politik gefordert, ein Problembewusstsein zu schaffen und nicht alles ins unendlich Positive zu verklären“ so der freiheitliche Klubchef.

 Für „diskussionswürdig“ hält der Freiheitliche auch das in Vorarlberg beschlossenen Pilotprojekt, demnach die Vergabe von gemeinnützigen Wohnungen an das Beherrschen der deutschen Sprache geknüpft wird. „Wer bei der Antragstellung für eine Sozialwohnung kein Deutsch spricht, muss sich innerhalb eines Jahres Deutschkenntnisse aneignen, um eine staatlich geförderte Wohnung zu bekommen“ erläutert Mayer das Vorarlberger-Modell, das "auch in der Steiermark Schule machen sollte“ so der Freiheitliche abschließend.



© 2025 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.