Der UVS in der Steiermark hat in der Vergangenheit bereits mehrmals für groteske Urteile gesorgt. So hatte er im Sommer 2012 ein Kuhglocken-Verbot für weidende Kühe im Bezirk Voitsberg verhängt und im Frühjahr dieses Jahres in der jahrhundertealten Tradition des „Aperschnalzens“ eine Lärmbelästigung gesehen und den Brauch unter Strafe gestellt. „Dass nun aber auch „Deutschkenntnisse“ in einer Stellenbeschreibung für künftige Mitarbeiter als Diskriminierung abgeurteilt werden, erinnert mehr an einen Aprilscherz als an eine fundierte Gerichtsentscheidung des 21. Jahrhunderts. Der Unterhaltungswert von Entscheidungen des UVS in der Steiermark wird bald dem Villacher Fasching den Rang ablaufen“, befürchtet FPÖ-Klubchef Georg Mayer.
Besonders skurril die Begründung des UVS:
„In der Regel ist davon auszugehen, dass darüber hinausgehende hervorragende Kenntnisse der deutschen Sprache bei Migrationshintergrund nicht vorliegen, weshalb das Inserat einen gewissen Personenkreis von vorne herein von einer Bewerbung abhalten sollte.“
Diese Argumentation ist mehr als fragwürdig. Das Erlernen der Landessprache ist eine Bringschuld von Migranten. Es kann nicht sein, dass österreichische Betriebe auf gute Deutschkenntnisse verzichten müssen, nur weil manche Migranten 'von vorn herein' nicht über diese verfügen. Wie voll Integration stattfinden, wenn nicht verlangt werden darf, die Landessprache ausreichend zu beherrschen?“, zeigt sich Mayer verwundert.
Der Freiheitliche weiter: „Auch wenn das Jahr noch nicht zu Ende ist, eines steht bereits heute fest: Die Trophäe für die schwachsinnigste Entscheidung geht – wie bereits im letzten Jahr – an den UVS Steiermark!“, so Mayer abschließend.