Der Fall sorgte steiermarkweit für Kopfschütteln. Ein Südsteirer wurde zu einer Strafe verdonnert, weil er eine Musikveranstaltung in seiner Buschenschank organisierte. Grundlage dafür ist das Buschenschankgesetz, in dem festgehalten wird, dass grundsätzlich „Musik- und Tanzveranstaltungen verboten“ sind. FPÖ-Klubchef Georg Mayer: „Buschenschänke sind bedeutende Kulturträger und Orte der Geselligkeit. Tanzen, Singen, kleinere Konzerte und musikalische Vorführungen gehören hier einfach dazu – dies unter Strafe zu stellen, ist völlig absurd. Das Gesetz muss schleunigst repariert werden“, so Mayer, der einen entsprechenden Antrag im Landtag einbrachte.
Geht es nach dem freiheitlichen Klubchef, bedarf das über 30 Jahre alte Buschenschankgesetz einer dringenden Adaptierung. „Die derzeitige Rechtslage ist äußerst unglücklich. Nach strenger Auslegung dürften nicht einmal die Stoakogler oder Andreas Gabalier vor Gästen spielen. Das Musikverbot ist längst überholt und muss ersatzlos gestrichen werden“, fordert Mayer.
Der Freiheitliche verweist dabei auch auf den touristischen Mehrwert von Musikveranstaltungen in Buschenschänken. So lockte die Konzertreihe des bestraften südsteirischen Buschenschankbetreibers über 3000 Besucher in den Ort. „Damit einher ging auch eine erhebliche Steigerung an Übernächtigungen, was vor allem den regionalen Gaststätten mit Gästezimmern zugute kam. Die Angst von Gastronomievertretern ist daher nicht nachvollziehbar“, so Mayer abschließend.