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23. November 2012

FPÖ-Klubchef Mayer: Steiermark ist Schlusslicht bei Rechnungshof-Prüfkompetenzen!

FPÖ fordert Ausweitung der Prüfkompetenz auf Gemeinden unter 10.000 Einwohner.

Die Direktorenkonferenz der Österreichischen Rechnungshöfe hat der Steiermark kein gutes Zeugnis ausgestellt. Die Landesrechnungshöfe hatten dabei die uneingeschränkte Prüfkompetenz für Gemeinden und deren Beteiligungen gefordert. „In der Steiermark ist man davon noch meilenweit entfernt“, kritisiert FPÖ-Klubchef Georg Mayer. Für den Freiheitlichen ist die uneingeschränkte Prüfung für Gemeinden unter 10.000 Einwohner durch den Rechnungshof „höchst an der Zeit“. Der Freiheitliche verweist dabei auf die Einwohnerzahlen der steirischen Pleitegemeinden Fohnsdorf (7.900), Zeltweg (7188), Trieben (3440) und Pölfing-Brunn (1.673). „Diese Gemeinden haben allesamt weniger als 10.000 Einwohner – hier muss der Rechnungshof von sich aus selbstständig prüfen können, um Fehlentwicklungen bereits im Vorfeld abfangen zu können“, so Mayer.

War der Rechnungshof bis zum 1. Jänner 2011 nur berechtigt, Gemeinden über 20.000 Einwohner zu prüfen, darf dieser seit dem letzten Jahr auch Gemeinden zwischen 10.000 und 20.000 Einwohnern kontrollieren. Eine stärkere Kontrolle der steirischen Gemeinden brachte dies jedoch kaum mit sich. „Lediglich die Prüfung von zwei weiteren Gemeinden, namentlich Bruck und Knittelfeld, hatte die Änderung zur Folge. Nicht wirklich ein großer Wurf. Die Pleiteserie steirischer Gemeinden hat jedoch gezeigt, dass eine Prüfung von Kleingemeinden dringend notwendig ist. SPÖ und ÖVP sollen endlich den Weg für Transparenz freimachen, bevor die nächste Pleitegemeinde vom Steuerzahler gerettet werden muss“, fordert der freiheitliche Klubchef.

Gerade angesichts der finanziell angespannten Situation der Gemeinden sowie den neuen Verpflichtungen des Stabilitätspakts müsse transparent gemacht werden, wie und wofür die Gemeinden Steuergelder einsetzen. „Voves und Schützenhöfer sollen sich ein Beispiel an den Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Kärnten nehmen, die ihren Landesrechnungshöfen eine Ausweitung der Prüfkompetenzen auf Gemeinden ermöglichten. Das gilt es nun auch in der Steiermark umzusetzen“, so Mayer abschließend.



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