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10. Juni 2013

FPÖ-Klubchef Mayer: Strafe für Aperschnalzen ist völlig absurd!

Ein Urteil, das die jahrhundertealte Tradition des Aperschnalzens unter Strafe stellt, sorgt über die Landesgrenzen hinaus für Kopfschütteln. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) bestätigte unlängst die Strafe für einen Obersteirer, der sich einer Anzeige seines Nachbarn wegen Lärmbelästigung konfrontiert sah. FPÖ-Klubchef Georg Mayer: „Aperschnalzen und Goaßlschnalzen sind Teil das alpinen Brauchtums und untrennbar mit der Kultur und der Identität der Obersteiermark verbunden. Diese seit Jahrhunderten überlieferte Tradition unter Strafe zu stellen, ist völlig absurd und zeugt von mangelnden Geschichts- und Traditionsbewusstsein“, so Mayer.

Bereits im Sommer des letzten Jahres sorgte der UVS-Steiermark mit einem „Kuhglocken-Verbot“ österreichweit für Schlagzeilen. Auch im Aperschnalzen sah der UVS nun eine „ungebührliche störende Lärmerregung“, die einer „schussähnlichen Schalleinwirkung“ gleichkommt. FPÖ-Klubchef Georg Mayer kann diesem „Überregulierungswahn“ wenig abgewinnen. „Wenn der UVS in seinen Entscheidungen weiterhin so viel Augenmaß walten lässt, ist bald das gesamte Brauchtum in Gefahr“, zeigt Mayer für das Verbot des Aperschnalzens wenig Verständnis.

Rückfragehinweis: FPÖ-Landtagsklub Steiermark, Mag. Michael Klug, michael.klug(at)stmk.gv.at, 0676 8 666 5328


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