Die heute im Unterausschuss von SPÖ und ÖVP präsentierte „Musterschüler-Lösung“ hinsichtlich der Erweiterung der Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes ist für die Freiheitlichen eine Scheinreform. „Durch die Gesetzesnovelle wird lediglich die Prüfung von Gemeinden, die weniger als 10.000 Einwohner zählen, von Amts wegen möglich gemacht. Dieser Schritt ist zweifelsohne zu begrüßen, auf Antrag des Landtages bzw. der Landesregierung bleibt eine Prüfung von Gemeinden unter 10.000 Einwohnern allerdings weiterhin unmöglich. Der Landesrechnungshof ist ein Hilfsorgan des Landtages. Dass der Landtag sein eigenes Hilfsorgan nicht beauftragen kann, kleine Gemeinden zu überprüfen, ist juristisch schwer bedenklich und logisch nicht nachvollziehbar“, so Mayer.
Für die Freiheitlichen ist die heute im Unterausschuss geplante Novelle kein großer Wurf. „Auch wenn Drexler versichert, dass eine Überprüfung des Landesrechnungshofes auf Antrag der Landesregierung bzw. des Landtages aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen nicht möglich sei, ist diese Behauptung schlichtweg falsch. Offensichtlich will man den Rechnungshof in der Steiermark weiterhin Prüfkompetenzen vorenthalten, nicht anders ist der schwarze Slalomkurs in dieser Frage zu verstehen“, so Mayer, der Drexler „Mutlosigkeit“ attestiert und den Grünen empfiehlt, sich den Gesetzesentwurf in aller Ruhe durchzulesen.
Der Freiheitliche verweist dabei auf Kommentare von Verfassungsjuristen, denen zufolge die Länder im Rahmen ihrer Verfassungsautonomie dem Landesrechnungshof auch Prüfkompetenzen für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern gewähren können. Mayer konkret: „Rechtlich wäre es möglich, einen starken Rechnungshof zu etablieren, politisch will man das aber nicht. Offensichtlich ist die Gefahr zu groß, dass der Rechnungshof weitere rote bzw. schwarze Pleitegemeinden vor den Vorhang holt“, so Mayer abschließend.