Sparvereine haben eine lange Tradition. In Österreich gibt es rund 15.000 davon, wobei die Tendenz leider rückläufig ist. Vor allem die Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Bankwesengesetz (BWG), durch welche die Geldwäschebestimmungen der EU umgesetzt werden müssen, haben dazu geführt, dass diese mit einer Vielzahl an Auflagen zu kämpfen haben und die Banken aufgrund des zunehmenden Bürokratieaufwandes die Kontenanlegung und Betreuung von Sparvereinen immer häufiger ablehnen. „Es steht außer Frage, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche durchgesetzt werden müssen. Dennoch scheint im Bereich der Sparvereine über das Ziel hinausgeschossen worden zu sein“, so FPÖ-Landtagsabgeordneter Herbert Kober.
Um einem zu erwartenden drastischen Rückgang der Anzahl von Sparvereinen entgegenwirken zu können, muss eine praxisorientierte, sinnvolle Lösung im Sinne der Sparvereinsmitglieder geschaffen werden. Immerhin bringt laut Wirtschaftskammer ein Sparverein mit einer durchschnittlichen Größe von 150 Mitgliedern einem Gastronomiebetrieb einen Zusatzumsatz von jährlich 35.000 bis 50.000 Euro. „Gerade in Zeiten, in denen immer mehr Wirtshäuser zusperren, darf man einen wichtigen Wirtschaftsfaktor wie den örtlichen Sparverein nicht durch überbordende Vorschriften nachhaltig schädigen“, erklärt Kober.
Den Auslöser für die derzeitige Diskussion stellt der Umgang der BAWAG P.S.K. mit bestehenden Vereinskonten dar. Dieses Bankinstitut gab im Jahr 2016 das Geschäft mit den Sparvereinen auf und löste im Zuge dessen alle 1.300 entsprechenden Konten auf. „Vor diesem Hintergrund fordern wir Freiheitliche die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung für die Vereinfachung des aktuellen Regelwerkes im Sinne der heimischen Sparvereine einzusetzen und damit auch den Erhalt der steirischen Wirtshauskultur zu unterstützen“, so Kober abschließend.