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05. November 2014

FPÖ-Kogler: Eigenmächtige Einkommenserhöhung der Spitzenfunktionäre der Feuerwehr völlig inakzeptabel!

Steirischer Landesfeuerwehrkommandant kassiert für seine ehrenamtliche Funktion über 70.000 Euro im Jahr; FPÖ fordert Neuregelung.

Die Freiwilligen Feuerwehren leisten österreichweit neben ihren Einsätzen einen unvergleichbar wichtigen Beitrag zur Katastrophenbekämpfung. Dies wird jedem aufgrund der jüngsten Unwetterkatastrophen in der Steiermark bewusst. Dass nun der Landesfeuerwehrverband für seine obersten Repräsentanten unverhältnismäßig hohe Zuwendungen beschließt und noch dazu rückwirkend in Kraft treten lässt, empört FPÖ-LAbg. Anton Kogler zutiefst: „Es kann nicht sein, dass ehrenamtlich tätige Spitzenfunktionäre der Freiwilligen Feuerwehr sich selber Entschädigungen auszahlen, die mehr als doppelt so hoch sind, wie das durchschnittliche Jahresgehalt der Steirer. Albert Kern erhält in seiner Funktion als Landesfeuerwehrkommandant über 70.000 Euro im Jahr, darüber hinaus bezieht er noch Einkünfte als Bundesfeuerwehrkommandant und als Landesbediensteter“, kritisiert Kogler. 

Am 20. März 2014 beschloss der Landesfeuerwehrausschuss, dass den Organen des Landesfeuerwehrverbandes eine Funktionsgebühr zusteht, um lästige Reisegebühren und Fahrtkosten nicht mehr abrechnen zu müssen. Dem Landesfeuerwehrkommandanten gebührt demnach 70 Prozent eines Ausgangsbetrages von immerhin 8.500 Euro monatlich, das sind über 70.000 Euro jährlich. „Wie kann es sein, dass sich der Landesfeuerwehrkommandant in seinem eigenen Wirkungsbereich derart hohe Beträge auszahlen kann, wenn bei den Mannschaften der Feuerwehr dringend Geld für Ausrüstung und Fortbildung benötigt wird?“, fragt sich Kogler kopfschüttelnd. 

Zudem orten die Freiheitlichen einen eindeutigen Rechtsbruch: Das Steiermärkische Feuerwehrgesetz sieht in Paragraph 40 vor, dass die Landesregierung die Höhe der Funktionsgebühren nach Anhörung des Landesfeuerwehrverbandes im Wege einer Verordnung festzusetzen hat. Eine entsprechende Verordnung wurde jedoch bis heute nicht erlassen. FPÖ-Kogler: „Die Landesregierung zeigt keinerlei Anstalten, eine entsprechende Verordnung zur Festsetzung der Funktionsgebühren zu erlassen. Landeshauptmann Voves verweist in seiner Anfragebeantwortung lediglich auf den selbständigen Wirkungsbereich der Freiwilligen Feuerwehr. Die rot-schwarze Landesregierung ist gefordert, diesen Missstand rasch abzustellen und für eine angemessene Entschädigung der Feuerwehrkommandanten Sorge zu tragen“, so Kogler abschließend.



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