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16. März 2016

FPÖ-Kogler: „Gemeindeordnung ist und bleibt ein ‚Bürgermeisterschutzgesetz‘“

SPÖ und ÖVP lehnten im Landtag Stärkung des Interpellationsrechts und erweiterte Prüfkompetenzen auf Gemeindeebene ab.

Zahlreiche von der SPÖ geführte Kommunen schlitterten in den vergangen Jahren in die Pleite. Prominente Beispiele sind Fohnsdorf, Trieben, Pölfing-Brunn oder Hart bei Graz. Das führte dazu, dass unzählige Millionen Euro an Steuergeldern in diese Pleitegemeinden investiert werden mussten, um deren Fortbestand zu ermöglichen. Diese finanzpolitischen Verfehlungen, zumeist verursacht durch verantwortungslose oder heillos überforderte Bürgermeister, könnten durch die Stärkung der Oppositionsrechte auf Gemeindeebene mit Sicherheit eingedämmt werden. „Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb SPÖ und ÖVP trotz der Vielzahl an Finanzskandalen keinen Handlungsbedarf sehen und sämtliche Verbesserungsvorschläge unsererseits ablehnen. Durch den Ausbau der Kontrollrechte könnte man zukünftig Millionengräber wie in Fohnsdorf oder Trieben frühzeitig verhindern“, so FPÖ-Gemeindesprecher LAbg. Anton Kogler.

Die freiheitlichen Initiativen hatten zum Ziel, die Beschränkung auf zwei mündliche Anfragen pro Gemeinderatssitzung aufzuheben und die Möglichkeit von schriftlichen Anfragen in der Gemeindeordnung zu verankern. Zudem wurde beantragt, die Beiziehung eines Sachverständigen im Prüfungsausschuss als Minderheitsrecht einzuführen. „Vor allem in großen Gemeinden und Kommunen mit komplexen wirtschaftlichen Verflechtungen ist es oftmals aufgrund der gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht möglich, eine umfassende Kontrolle sicherzustellen. Diese Tatsache ist mitunter ein Grund dafür, dass die Geldvernichtungsorgien gewisser Bürgermeister nicht zeitgerecht unterbunden werden konnten. SPÖ und ÖVP haben mit ihrem Abstimmungsverhalten eindrucksvoll bewiesen, dass sie weiterhin für eine Politik des Vertuschens anstatt für Transparenz stehen“, erklärt Kogler.

Personalunion von Bürgermeister und Amtsleiter ist abzulehnen!
In einigen steirischen Gemeinden ist es gängige Praxis, dass Bürgermeister auch gleichzeitig als Amtsleiter fungieren. Aus Gründen der Objektivität und der gründlichen Erledigung aller Dienstpflichten sollte diese Personalunion eigentlich nicht möglich sein. Nichtsdestotrotz wurde der  FPÖ-Antrag, bei einer solchen Personalunion künftig eine Unvereinbarkeitsprüfung durchzuführen, von Rot und Schwarz abgelehnt. „SPÖ und ÖVP haben offenbar kein Interesse, dieser fragwürdigen Verquickung von Funktionen einen Riegel vorzuschieben. Deshalb werden wir nun eine umfassende Anfrage einbringen, um etwaigen Machtmissbrauch aufzudecken“, so Kogler abschließend.


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