Acht der 13 Tagesordnungspunkte in der heutigen Landtagssitzung drehten sich um die anstehende Gemeindeordnungsnovelle. Sechs dieser Gemeindeanträge sind den Freiheitlichen zuzuschreiben, in denen sie eine Reihe an Verbesserungsvorschlägen vorbrachten. Die Kritikpunkte sowie Lösungsansätze der Freiheitlichen wurden allerdings in keiner Weise berücksichtigt. Der neue schwarz-rote Gesetzesentwurf wurde heute von ÖVP und SPÖ gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Zur gegenständlichen Thematik hat die FPÖ zudem vier Entschließungsanträge eingebracht, welche allesamt abgelehnt wurden. „Anstatt mit der Gesetzesänderung tatsächlich Erleichterungen und Verbesserungen im Sinne der steirischen Gemeinden zu schaffen, werden viele Forderungen der FPÖ außer Acht gelassen. Freiheitliche Anträge nach mehr Transparenz sowie zur Stärkung der Minderheitsrechte auf Gemeindeebene wurden nicht berücksichtigt und sind wieder einmal im Sand verlaufen. In der aktuellen Diskussion um die Novelle zur Steiermärkischen Gemeindeordnung hätte man von Schwarz und Rot größere Sprünge erwarten können. Die Gemeindeordnungsnovelle ist wahrlich kein großer Wurf, weswegen wir diese auch ablehnten“, so FPÖ-Gemeindesprecher LAbg. Anton Kogler.
Die Novelle der Steiermärkischen Gemeindeordnung verspricht viel, hält aber wenig. Freiheitliche Forderungen wie beispielsweise Verbesserungen im Bereich des Prüfungsausschusses durch die Beiziehung eines Sachverständigen mit bereits einem Drittel der Stimmen im Gemeinderat wurden in der Novelle nicht berücksichtigt. Auch der geforderten Unvereinbarkeitsregelung des Bürgermeisteramtes mit dem des Amtsleiters wurde nicht nachgekommen. Die Digitalisierung der Gemeinderatsprotokolle wurde ebenso abgelehnt wie die Abschaffung der Ortsteilbürgermeister, die stattdessen begrifflich einfach wieder in „Ortsvorsteher“ umbenannt werden. Der größte Kritikpunkt der Freiheitlichen bezieht sich allerdings auf das den Bürgermeistern künftig zur Verfügung stehende „Körberlgeld“. In Zukunft sollen die steirischen Bürgermeister geldwerte Leistungen in der Höhe von bis zu 300 Euro im Einzelfall vergeben dürfen. Das können Sozialleistungen, Subventionen oder Förderungen sein. Ein Gemeinderats- oder Vorstandsbeschluss ist dafür nicht notwendig. „Anstatt mit der gegenständlichen Novelle endlich Transparenz zu schaffen und unnötige Kosten einzusparen, wird hingegen sogar eine Möglichkeit für den Bürgermeister vorgesehen, damit dieser in Zukunft freizügig Gelder verteilen kann. Diese Ermächtigung zum Geldverschenken nach Gutdünken wird von freiheitlicher Seite entschieden abgelehnt. Sinnvolle Änderungen im Sinne der steirischen Gemeinden sind in der vorliegenden Novelle leider ausgeblieben“, so der steirische FPÖ-Bundesrat und Obmann des Verbands Freiheitlicher Gemeinderäte Peter Samt.