Gestern ist der Prozess gegen sechs vermeintliche Jihadisten im Grazer Straflandesgericht fortgesetzt worden. Die gebürtigen Türken und Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat müssen sich wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation verantworten. Die Angeklagten sollen in einem radikalen Grazer Glaubensverein tätig gewesen sein, junge Männer radikalisiert und als Kämpfer für den IS angeworben haben. Im Zuge des Prozesses offenbart sich zunehmend das gewaltverherrlichende und menschenverachtende Weltbild der angeklagten Islamisten. Am gestrigen Verhandlungstag ging es etwa um die Frage, wann Enthauptungen Andersdenkender in Ordnung gehen. So seien laut einem der angeklagten Jihadisten derartige Gewaltverbrechen im Krieg durchaus vertretbar. Auf Nachfrage der Richterin ergänzte der Beschuldigte, dass auch bei einem entsprechenden Gerichtsurteil das Kopfabschneiden zulässig sei. Weite Teile des Verhandlungstags drehten sich offenbar zudem um die Frage, wer nun alles zu den Feinden des Islams gehöre. „Der laufende Jihadisten-Prozess in Graz offenbart das widerwärtige und abscheuliche Weltbild der radikalen Islamistenszene. Die heimische Politik ist in der Verantwortung, den Islamismus mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. Die FPÖ fordert deshalb bereits seit langem die Ausarbeitung eines Verbotsgesetzes gegen den Radikalislam, um den bedrohlichen Auswüchsen des radikalen Islamismus und Jihadismus in der Steiermark wirksam begegnen zu können“, so FPÖ-Landesparteiobmann Mario Kunasek.