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17. September 2019

FPÖ-Kunasek: „Kostenlimit für Landtagswahlkampf beschlossen!“

Freiheitliche Forderung nach Limitierung der Wahlkampfkosten auf eine Million Euro heute einstimmig im Landtag beschlossen.

Im Rahmen der heutigen Landtagssitzung wurde eine Obergrenze der Wahlkampfkosten für Wahlen auf Landesebene beschlossen, womit einer langjährigen freiheitlichen Forderung Rechnung getragen wird. Die FPÖ forderte bekanntlich bereits im letzten Landtagswahlkampf 2015 eine Begrenzung der Wahlwerbungskosten auf eine Million Euro. Damals verwehrten ÖVP und SPÖ eine Zustimmung – was folgte, war ein millionenschwerer Wahlkampf mit sündteuren Werbegeschenken. Dass in der letzten Sonderlandtagssitzung Anfang September ein Bekenntnis sämtlicher Landtagsparteien – auch von Schwarz und Rot – zu einer Wahlkampfkostengrenze erfolgte, war durchaus positiv zu bewerten. Das überparteiliche Bestreben, die Wahlwerbungskosten bei Landtagswahlen zu beschränken sowie die freiheitlichen Vorschläge hinsichtlich der Überprüfung durch den Landesrechnungshof und allfälliger Strafbestimmungen bei Überschreitung der Höchstbeträge flossen in das entsprechende Parteienförderungs-Verfassungsgesetz, das heute einstimmig beschlossen wurde. „Die FPÖ macht sich bereits seit Jahren für eine Reduzierung und Limitierung der Wahlkampfkosten auf eine Million Euro stark und hat dieses sich selbst auferlegte Ziel bereits im Jahr 2015 erreicht. Eine Million Euro reichen längst aus, um einen kurzen, guten und knackigen Wahlkampf zu führen und wird auch für die ÖVP ausreichen, um ihr Netzwerk bedienen zu können. Mit dem heutigen Beschluss und der Berücksichtigung wesentlicher freiheitlicher Vorschläge im Parteienförderungs-Verfassungsgesetz haben wir sichergestellt, dass den Steirern ein millionenschwerer Wahlkampf wie im Jahr 2015 erspart bleibt“, so FPÖ-Klubobmann LAbg. Mario Kunasek.


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