Obwohl Asylwerber untergebracht und verpflegt werden sowie ein monatliches Taschengeld bekommen und krankenversichert sind, ist es ihnen erlaubt, steuerfrei 110 Euro durch die Ausübung von Hilfstätigkeiten, sogenannter „gemeinnütziger Arbeit“, zu lukrieren. Diese Problematik hatte auch der vormalige FPÖ-Innenminister Herbert Kickl erkannt und sich des Themas angenommen. So verordnete er, den Stundenlohn österreichweit mit 1,50 Euro zu deckeln. „Es ist nicht hinzunehmen, dass bisher die beauftragende Gebietskörperschaft den Stundenlohn festlegen konnte und hier Summen gezahlt wurden, die weit über das übliche Maß hinausgehen. Der offizielle Leitfaden des Landes Steiermark empfiehlt etwa den steirischen Gemeinden, fünf bis acht Euro pro Stunde auszubezahlen“, wundert sich FPÖ-Landesparteiobmann Mario Kunasek über unnötig hohe Ausgaben, während das Land auf einem Schuldenberg von 4,7 Milliarden Euro sitzt.
Nachdem die Verordnung auf Bundesebene am 21. Mai 2019 erlassen worden war, folgte prompt unqualifizierte Kritik aus der Steiermark. Sowohl der Grazer Stadtrat Kurt Hohensinner von der ÖVP als auch Landesrätin Doris Kampus von der SPÖ sahen sich veranlasst, den aus ihrer Sicht zu niedrigen Lohn zu bemängeln, obwohl, wie bereits angeführt, Asylanten in der Steiermark ohnehin über Gebühr versorgt sind. Die Verpflegung und Unterkunft, Bekleidung, der Schulbedarf schulpflichtiger Kinder, die medizinische Versorgung und mehr sind im Rahmen der Grundversorgung für Asylwerber bereits sichergestellt, weshalb eine Kritik an der Kürzung des Stundenlohns absurd ist. „Ich würde mir wünschen, dass sich rot-schwarze Vertreter nicht immer nur dann äußern, wenn es um Bedürfnisse von vermeintlichen Flüchtlingen geht. Immerhin leisten Zivil- und Grundwehrdiener für unsere Gemeinschaft für geringe Beträge eine großartige Arbeit. Andere gemeinnützige Organisationen wie beispielsweise die Freiwilligen Feuerwehren tun dies sogar ohne Entlohnung, deshalb ist die Kritik völlig unnötig und fehl am Platz“, so Kunasek weiter.
FPÖ fordert strikte Umsetzung der Verordnung!
In der nächsten Landtagssitzung am 28. Mai 2019 werden die Freiheitlichen deshalb einen Antrag einbringen, der die strikte Umsetzung der vom ehemaligen Innenminister Herbert Kickl verordneten Obergrenze von 1,50 Euro zum Inhalt hat. Auch wenn sich das Innenministerium nun in anderen Händen befindet, darf diese wegweisende Entscheidung nicht direkt gekippt werden, weshalb die Landesregierung auch aufgefordert ist, sich bei der Bundesregierung für die Beibehaltung starkzumachen. „Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass sich an der restriktiven Asyl- und Zuwanderungspolitik der vergangenen 18 Monate jedenfalls nichts ändern darf. Die heimische Bevölkerung hat kein Verständnis für toleranzromantische und finanziell enorm aufwändige Geschenke an Fremde aus aller Herren Länder“, so Kunasek abschließend.