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02. September 2019

FPÖ-Kunasek: „Limitierung der Wahlkampfkosten auf eine Million Euro!“

Freiheitliche fordern anlässlich bevorstehender Landtagswahl erneut Wahlkampfkostengrenze.

Bekanntlich gibt es auf Landesebene – im Gegensatz zum Bund – keine Höchstgrenze für Wahlwerbungskosten. Den politischen Parteien war demnach bisher kein Limit bezüglich ihrer Ausgaben für Wahlwerbung gesetzt. Im Sinne des sparsamen Umgangs mit Steuergeld forderte die FPÖ bereits im März 2015 anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl eine Beschränkung der Wahlkampfkosten. Schwarz und Rot verwehrten damals eine Zustimmung – was folgte, war ein millionenschwerer Wahlkampf. Im Hinblick auf die vorgezogene Landtagswahl im November 2019 erneuern die Freiheitlichen ihre Forderung nach einer entsprechenden Wahlkampfkostengrenze. „Die Bewerbung von Wahlen in mehrfacher Millionenhöhe ist für uns Freiheitliche nicht hinnehmbar. Darum macht sich die FPÖ nun abermals für eine Reduzierung und Limitierung der Wahlkampfkosten auf eine Million Euro stark, um die Kosten für den Steuerzahler möglichst gering zu halten. Ein millionenschwerer Wahlkampf mit sündteuren Werbegeschenken wie im Jahr 2015 soll den Steirern jedenfalls erspart bleiben“, so FPÖ-Landesparteiobmann und Klubobmann Mario Kunasek.

Nachdem die Freiheitlichen vergangene Woche einen Antrag zur Auflösung des Landtags stellten und dieser von der ÖVP – allen voran Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer – sowie den Grünen unterstützt wird, wird der Auflösungsantrag noch diese Woche im Rahmen eines Sonderlandtags beschlossen werden. Nach dem Beschluss der Wahlausschreibung in der Landesregierung ist die Landtagswahl sodann binnen zehn Wochen – und damit noch im November 2019 – abzuhalten. Mit diesem raschen Wahltermin sollte der bereits absehbare Dauerwahlkampf verhindert werden. „ÖVP und SPÖ haben in der Vergangenheit mehrmals unter Beweis gestellt, dass sie nicht willens sind, einen kurzen und günstigen Wahlkampf zu führen. Ein solcher Dauerwahlkampf wird durch einen raschen Wahltermin jedenfalls unterbunden“, so Kunasek. Geht es nach der FPÖ, sollen auch die Kosten gering gehalten werden. „Einen Wahlkampf zu Lasten der Steuerzahler, wie es im Jahr 2015 der Fall war, darf es nicht mehr geben. Sündteure Wahlzuckerl müssen künftig auch auf Landesebene verhindert werden. In die Wahlwerbungskosten sollen nicht nur Plakatwerbungen, Inserate und Werbungen in Radio, Fernsehen sowie den sozialen Medien eingerechnet werden, sondern auch sämtliche Aufwendungen von Vorfeldorganisationen oder Spenden“, erklärt Kunasek das freiheitliche Ansinnen.


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