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19. Juni 2019

FPÖ-Kunasek: Mindestsicherungsskandal führt zu Verlangen nach Untersuchungsausschuss!

SPÖ-Kampus weist nach wie vor jede politische Verantwortung von sich – Freiheitliche begehren Aufklärung über politische Verantwortung.

Der Prüfbericht des Landesrechnungshofes (LRH) zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung förderte von Landesrätin (LR) Doris Kampus zu verantwortende Malversationen und Missstände zu Tage. Im Zuge des Sonderlandtags war vom zuständigen Regierungsmitglied bedauerlicherweise keinerlei Bereitschaft zur Aufarbeitung zu erkennen. Die Freiheitlichen versuchten jedoch nicht nur im Landtag, sondern auch im gestern stattgefundenen Kontrollausschuss die Hintergründe aufzuklären und die politische Verantwortung festzumachen. Aufgrund des Umfangs der Missstände – nicht durchgeführte Rückersatzverfahren, keine Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren, nicht vorhandene Kontrollsysteme und keine Anleitung durch die LR Kampus unterstehende Fachaufsicht – braucht es aus freiheitlicher Sicht einen Untersuchungsausschuss, um mit den notwendigen Ressourcen und voller Akteneinsicht diesen Skandal der Sonderklasse aufzuklären. Das freiheitliche Verlangen muss neben den 14 Abgeordneten der FPÖ noch zusätzlich von mindestens zwei weiteren Mandataren unterstützt werden. „Ich lade alle Abgeordneten ein, die an einer restlosen Aufklärung des Mindestsicherungschaos interessiert sind, das Verlangen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu unterstützen. Der Landtag Steiermark in seiner Gesamtheit hat die Kontrolle der Landesregierung sicherzustellen, weshalb sich auch Vertreter von SPÖ und ÖVP unserem Bestreben im Sinne des freien Mandats anschließen sollten. Wenn sich Grüne und KPÖ als Oppositionsparteien noch ernstnehmen, müssten sie unseren Vorstoß ohnehin bedingungslos mittragen“, so FPÖ-Klubobmann LAbg. Mario Kunasek.

Das offizielle Verlangen wurde heute sämtlichen 48 steirischen Landtagsabgeordneten zur Unterschrift zugestellt. Sofern 16 Unterschriften zustande kommen, wird eine beruflich besonders qualifizierte Person als Rechtsbeistand für den Untersuchungsausschuss bestellt. Der Rechtsbeistand nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Untersuchungsausschusses teil. „Mit einem Untersuchungsausschuss wäre die maximal mögliche Aufklärung gewährleistet. Landesrätin Kampus hat andauernd von Fehlern gesprochen, die gemacht wurden. Vermisst haben wir jedoch insbesondere im Bereich der Aufsichtspflicht die Übernahme der politischen Verantwortung und das Eingeständnis von massivem Fehlverhalten ihrerseits. Dies zeugt von mangelndem Unrechtsbewusstsein und dem Fehlen von notwendigen Führungsqualitäten“, erklärt der Freiheitliche und zeigt sich über die wiederholte Unterstellung eines Vorwahlkampfs angesichts des im Mai 2018 eingebrachten Prüfauftrags der FPÖ amüsiert. Immerhin war für die FPÖ weder ein Nationalratswahlkampf absehbar noch konnte sie auf den Erscheinungstermin des Prüfberichts Einfluss nehmen.

Vorgänge in den Sozialhilfeverbänden ebenfalls beleuchten!

40 Prozent der gesamt ausbezahlten Mindestsicherungsmittel sind von den steirischen Kommunen über die Sozialhilfeverbände (SHV) zu stemmen. Diese Verbandsstrukturen werden ebenfalls von SPÖ- und ÖVP-dominierten Vertretern beherrscht. Während die Gemeinden von Jahr zu Jahr immer schwieriger einen ausgeglichenen Haushalt sicherstellen können, haben sie gleichzeitig für das verschwenderische und unkontrollierte System der roten Landesrätin aufzukommen. „Die vom Landesrechnungshof festgestellten Mängel betreffen auch die Sozialhilfeverbände, haben diese doch mit dem Vollzug der Mindestsicherung in den Bezirksverwaltungsbehörden unmittelbar zu tun, da die SHV-Geschäftsstellen in den überwiegenden Fällen in den Räumlichkeiten der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft (BH) untergebracht sind und deren Mitarbeiter für die Sozialhilfeverbände für die Buchhaltung und Auszahlung tätig sind. „Die Beharrungspartnerschaft aus SPÖ und ÖVP stellte den Steirern bereits seit langem eine Reform der verkrusteten Sozialhilfeverbandsstrukturen in Aussicht. Durch das Aufschieben notwendiger Maßnahmen ist den Steirern ein großer Schaden entstanden. Aufgrund der Kompetenzverschränkung mit dem Land sind auch die Sozialhilfeverbände beziehungsweise deren politische Verantwortungsträger in allfällige Untersuchungen des Landtags miteinzubeziehen“, so Kunasek abschließend.


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